
Mainz (kobinet) Hans-Peter Terno vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Mainz zeigt auf, wo seiner Meinung nach behinderte Menschen bei Bahnreisen auf Erschwernisse stoßen. Dabei nimmt er Stellung zur kobinet-Meldung Erste Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz eingereicht. Terno meint:« Eine Verbandsklage macht noch keinen Sommer, barrierefreie Bahnhöfe, die über kein Personal verfügen und die von Zügen angefahren werden, die über keine fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen, Kontrast- und Lautsignalisierung der Türen verfügen, ebenfalls nicht. Wäre alles komplett: der barrierefreie Bahnhof in jeder Hinsicht für mobilitäts-, sinnes- und kognitiv behinderte Menschen, ebenso der barrierefreie Zug, dann gäbe es immer noch das Hindernis, den Fahrschein zu erwerben. Die Fahrscheinautomaten verstehen selbst ihre Konstrukteure nicht; und barrierefrei für Menschen mit Seh- oder Lernschwierigkeiten sind sie ebenfalls nicht». Vielleicht sei ja Gesundheitsministerin Ulla Schmidts Idee, die Freifahrten für behinderte Menschen zu streichen, der Tatsache geschuldet, dass die meisten öffentlichen Verkehrsmittel nach wie vor nicht barrierefrei – also allein ohne fremde Hilfe- nutzbar sind, mutmaßt Terno. «Teilhabe aber ist ein Menschenrecht. Die Mehrkosten für die kostenlose Beförderung blinder Menschen sind viel geringer, als die Kosten für ansprechende Farbgestaltung der Züge und Bahnhöfe für die sehenden Nutzer...», ergänzt er. elba