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27.07.2004 - 09:08

Forderung nach mehr Barrierefreiheit bleibt.

Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl Berlin (kobinet) Der Nachteilsausgleich für Menschen mit schwersten Behinderungen bei der Benutzung von Bus und Bahnen wird vorerst nicht gekürzt. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) hat nach massiven Protesten der Betroffenen eingelenkt. Die Forderung nach Barrierefreiheit aller öffentlichen Verkehrsmittel bleibt. «Behinderte Menschen können auch künftig kostenlos Busse und Bahnen im gesamten Bundesgebiet benutzen», berichtet heute der Berliner Tagesspiegel mit einer Agenturmeldung über den Schwenk der Bundessozialministerin. Mal abgesehen davon, dass tatsächlich nur ein begrenzter Kreis in ihrer Mobilität schwer eingeschränkter Menschen Nutznießer ist und zudem meist pro Person noch 60 Euro für eine jährliche Wertmarke bezahlt werden, heißt es dann richtig über den Grund für der Ministerin Schwenk: Sie hält die Barrierefreiheit für Behinderte bei der Benutzung öffentlichen Verkehrsmittel noch nicht für ausreichend. Ein Frankfurter Rollstuhlfahrer kann wie viele andere in der Bundesrepublik diese Einschätzung der Ministerin nur bestätigen. Um im Süden der Mainmetropole eine laut Fahrplan «barrierefreie Strecke» von A nach B zu bewältigen, brauchte er jüngst fast drei Stunden - «bald so lange wie im ICE von Frankfurt nach München». Das ist alltäglich Realität in Deutschland. Darum der Nachteilsausgleich. Dessen vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes gemutmaßter Missbrauch (als würden Rollstuhlfahrer ständig im Personennahverkehr von Kap Arkona bis in die Alpen düsen) gehört ins Reich der Legenden (kobinet 8.7.04). Ministeriumssprecher Klaus Vater sagte am Montag, bei einer zweitägigen Expertenanhörung habe sich herausgestellt, dass es für viele Behinderte immer noch «reale Einschränkungen» bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gebe. So könnten sich zum Beispiel Blinde beim Umsteigen nicht ohne weiteres am Automaten eine neue Fahrkarte ziehen. Daher habe seine Chefin entschieden, von der beabsichtigten Änderung Abstand zu nehmen. Es werde kein Behinderter nebst Begleitperson in den bisherigen Freifahrtmöglichkeiten eingeschränkt. Einsparungen müssten in den kommenden drei Jahren bei der Behindertenbeförderung durch Änderung der Abrechnungsmodalitäten mit den Verkehrsunternehmen erzielt werden. Dies bedeutet, dass die Verkehrsverbünde weniger Geld für die Behindertenbeförderung erhalten werden. Die Forderung nach Barrierefreiheit aller öffentlichen Verkehrsmittel bleibt auch nach der offensichtlich gütlichen Beilegung des Streits der Behindertenverbände mit der Ministerin aktuell. Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, will als Kunde respektiert werden - ob er oder sie nun mit Wertmarke oder einem bezahlten Ticket unterwegs sind. Manchmal haben es Hunde bei Bahn, Bus und Tram noch besser als Menschen mit einem Handicap. Der Hund am Fenster (auf dem Foto zu diesem Beitrag) bellt nicht. Doch die Karawane für mehr Barrierefreiheit muss trotzdem weiter ziehen, hin und wieder auch laut werden, sagen die Betroffenen. Solange ihr Ziel unerreicht ist, werden Freifahrten als Nachteilsausgleich nötig sein.  

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