Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
27.07.2004 - 19:26

Landesgleichstellungsgesetz für Baden-Württemberg.

Stuttgart (kobinet) Wie das baden-württembergische Sozialministerium mitteilt, hat das Kabinett am heutigen Dienstag den Entwurf zu einem Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet. Damit solle Behinderten die Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben erleichtert werden, erklärte die neue Sozialministerin Tanja Gönner. Durch dieses Gesetz werde das allgemeine Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen durch öffentliche Stellen verankert und das im Grundgesetz festgeschriebene Diskriminierungsgebot gestärkt. Unter anderem werden im Landesgleichstellungsgesetz die deutsche Gebärdensprache sowie die Lautsprache begleitende Gebärden rechtlich anerkannt. Damit erhielten hörbehinderte und gehörlose Menschen das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher im Umgang mit Behörden. Außerdem sollen die Internetseiten von Behörden barrierefrei gestaltet werden, damit sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen uneingeschränkt nutzbar seien. elba  

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.