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27.07.2004 - 19:26

Landesgleichstellungsgesetz für Baden-Württemberg.

Stuttgart (kobinet) Wie das baden-württembergische Sozialministerium mitteilt, hat das Kabinett am heutigen Dienstag den Entwurf zu einem Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet. Damit solle Behinderten die Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben erleichtert werden, erklärte die neue Sozialministerin Tanja Gönner. Durch dieses Gesetz werde das allgemeine Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen durch öffentliche Stellen verankert und das im Grundgesetz festgeschriebene Diskriminierungsgebot gestärkt. Unter anderem werden im Landesgleichstellungsgesetz die deutsche Gebärdensprache sowie die Lautsprache begleitende Gebärden rechtlich anerkannt. Damit erhielten hörbehinderte und gehörlose Menschen das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher im Umgang mit Behörden. Außerdem sollen die Internetseiten von Behörden barrierefrei gestaltet werden, damit sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen uneingeschränkt nutzbar seien. elba  

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