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28.07.2004 - 00:53

Vom Krankenhaus nach Hause.

Mainz (kobinet) Entlassmanagementmodelle auf dem Prüfstand? fragt die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen. «Jeder Patient hat Anspruch auf eine gut vorbereitete, optimal koordinierte Überleitung aus dem Krankenhaus. Ein erfolgreiches Entlassungsmanagement minimiert die Schnittstellenprobleme zwischen dem Krankenhaus und der nachstationären Versorgung. Inwieweit die konsequente Anwendung dieser Leitlinie aus dem aktuellen Positionspapier der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG) dazu beigetragen hätte, den tragischen Tod einer 66jährigen Frau in Berlin zu verhindern (siehe kobinet-nachrichten vom 16.7.2004), kann zum jetzigen Zeitpunktnoch niemand beurteilen», heißt es in einer Pressemitteilung der DVSG. Es sei jedoch spätestens jetzt an der Zeit, über die strukturellen Bedingungen, die Verfahrensweisen und die standardisierte Beteiligung der einzelnen Berufsgruppen ausführlich nachzudenken. Anlass sei das tragische Schicksal einer 66-jährigen Frau, die wird nach der Akutbehandlung aus einem Krankenhaus entlassen wurde und unmittelbar danach alleine zu Hause starb. Anscheinend wurden weder die Angehörigen noch der betreuende Pflegedienst vom entlassenden Krankenhaus informiert. Ulrich Kurlemann, 1. Vorsitzender der DVSG befürchtet, das gleiche hätte in jedem anderen Krankenhaus passieren können. Die Probleme seien struktureller Art und «könnten auch eine Folge der aktuellen Diskussion um die hohen Kosten des Gesundheitswesens sein». Der Fall müsse zwar zunächst genau analysiert werden, sollte aber Anlass genug sein, über die Optimierung der Verfahrensweisen nachzudenken. Eine Krankenhausbehandlung sei beendet, wenn die Erkrankung geheilt ist oder nicht mehr stationär behandelt werden muss. Das bedeute, dass medizinische Faktoren die Verweildauer bestimmen und der vorhandene Pflegebedarf oder soziale Aspekte dabei unberücksichtigt blieben. Demzufolge benötigten alle Patienten, die einen poststationären Pflege- und Hilfebedarf haben, individuell angepassten Entlassungsmanagements, um Brüche in der Weiterversorgung zu vermeiden und die Qualität der Behandlung zu sichern. Kurlemann kritisiert: «Unter den neuen DRG-Bedingungen stellt sich die Frage, ob die bestehenden Strukturen ausreichen, um die Versorgung alter, behinderter und chronisch kranker Menschen aufzufangen. Funktioniert die notwendige Verzahnung im Gesundheitswesen? Die Erfahrungen zeigen, die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Kostenträgern, den Leistungserbringern und den beteiligten Berufsgruppen der Institutionen bestehen nach wie vor». Die DVSG habe in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass chronisch kranke und alte Menschen zu den Verlierern des Umbaus im Gesundheitswesen werden, wenn keine verzahnten Strukturen aufgebaut würden. Dies träfe insbesondere auf Ballungsräume zu, in denen viele Alleinstehende ohne nachbarschaftlichen und familiären Bezug leben. Ein funktionierendes Entlassmanagement setze eine umfassende Bedarfsermittlung voraus. Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken müssten sich darum kümmern, dass der Patient gut zuhause oder in einer Einrichtung ankommt. Notwendig sei ein soziales Case Management, das grenzüberschreitend angelegt ist und wirkt. Soziale Arbeit habe das Wissen, die Haltung und die Kompetenz diese Aufgabe in Kooperation mit Ärzten und dem Pflegepersonal zu bewältigen. Entlassungsmanagement ist nach Auffassung der DVSG eine multiprofessionelle Aufgabe, in der jede Berufsgruppe ihre fachlichen Qualitätsstandards einbringen muss. Langfristig kann nur eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen allen Beteiligten zu einer befriedigenden Lösung führen; denn ein Entlassungsmanagementmanagement, das nur auf die schnelle Leerung von Krankenhausbetten ziele, greife betriebs- und volkswirtschaftlich zu kurz. Insbesondere für chronisch kranke, alte, pflegebedürftige und multimorbide Menschen sowie Multiproblempatienten müsse nach einem stationären Aufenthalt eine langfristige Perspektive erarbeitet werden, um wiederholten, medizinisch nicht gerechtfertigten Inanspruchnahmen von Gesundheitsleistungen vorzubeugen. Wichtig sei es, dass alle Beteiligten ihre Schlüsse daraus ziehen und die strukturellen Probleme anpacken. Pauschal die Schuld dem Krankenhaus zu geben und dann wieder zur Tagesordnung über zu gehen, wäre fatal. Die DVSG als Fachverband für Sozialarbeit im Gesundheitswesen sei bereit ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Kompetenzen einzubringen und beim Aufbau neuer integrierter, vernetzter Versorgungsstrukturen mitzuwirken. elba  

 
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