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28.07.2004 - 15:30

Behindertenverband kritisiert Haltung der Kommunen.

Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch



Düsseldorf (kobinet) Das Netzwerk Artikel 3 hat die Haltung der Kommunen zur Barrierefreiheit ihrer Internetseiten als diskriminierend kritisiert. Wer die Beseitigung von Barrieren bei seinen Internetseiten als kostspielig ablehne, verkenne die wirtschaftlichen Vorteile, sagte Netzwerksprecher Ottmar Miles-Paul am Mittwoch in Düsseldorf. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Bernd Jürgen Schneider, hatte die Pflicht der Kommunen kritisiert, ihre Internetseiten von September an auch für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar anzubieten. Der Programmieraufwand sei zu teuer, sagte Schneider.

«Die Kommunen brauchen sich nur bei der Landespolizei zu erkundigen, deren Webseiten als vorbildlich mit einem Preis ausgezeichnet wurden,» erklärte Miles-Paul. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen könnten auf diese Seiten genauso problemlos zugreifen wie nicht behinderte Menschen. Zudem beraten Experten des vom Bundessozialministerium geförderten Projekts «barrierefrei informieren und kommunizieren (bik)» öffentliche und private Unternehmen, wie sie ihren Internetauftritt ohne zusätzliche Kosten attraktiv und hindernisfrei gestalten können, betonte der Sprecher. Da die Zahl behinderter Menschen schon durch das Älterwerden ständig steige, brächte ihr Ausschluss von der Nutzung des wichtigsten Kommunikationsmittels Internet Nachteile für Wirtschaft und Verwaltung.

Für ihre Webseiten wurden die Polizei in Nordrhein-Westfalen und die Bremer Bürgerschaft Ende vergangenen Jahres mit dem ersten und zweiten Preis der von der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen geschaffenen BIENE-Award für die besten deutschsprachigen Webseiten ausgezeichnet. BIENE bedeutet «Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten». elba
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 30.07.2004, 19:25

Mann mit Halbwissen

Der Netzwerk-Sprecher weist völlig zu Recht, das Ansinnen von Kommunalpolitikern in Nordrhein-Westfalen zurück, die gesetzlichen Regelungen für Barrierefreiheit im Netz aufzuweichen. Wenn man sich mal den vollständigen Text von Herrn Dr. Schneider zumutet, dann ist schwer erträglich, wie ignorant und geschwätzig hier ein Mann mit Halbwissen an der Sache vorbei redet.

Hubertus Thomasius schrieb am 29.07.2004, 09:20

Welche Kosten sind denn gemeint?

Es scheint sich noch nicht herum gesprochen zu haben, dass barrierefrei umgesetzte Webseiten einem deutlichen Kostenvorteil bringen. Wie wir aus eigener Erfahrung bei kobinet-nachrichten.org in Zusammenarbeit mit dimedis wissen werden auf Barrierefreiheit getrimmte Webseiten ca. 1/2 bis 1/3 kleiner als nicht getrimmte. Rechnet man dann die Seitenabrufe mal so lässt sich sehr leicht der Traffic ermitteln. Man erkennt deutlich, dass barrierefreie Webseiten schneller geöffnet werden, dass sie weniger Traffic verursachen und Traffic kostet reines Geld. Oder die Zugriffe bleiben so niedrig, weil es den Nutzern keinen Spaß mehr macht die kommunalen Seiten aufzurufen. Dann ist es eh zu spät, darüber nachzudenken ;-)

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