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31.07.2004 - 07:58

Ausgehplan.

Irgendwo und überall (kobinet) Am 15. August dürfen Lisa und Frieda an die frische Luft, Minna und Antje am 16. August. Auch ihre «Kolleginnen» dürfen, nach einem strengen Plan geregelt und sorgfältig kontrolliert, zu bestimmten Zeiten ihre Behausung verlassen. Wer rätselt, ob Lisa und Laura Bewohnerinnen eines strengen Internats sind, der irrt gewaltig. Ihre «Nachnamen», vermerkt auf den Ohrenmarken lauten 3573 und ähnlich, denn sie sind Kühe im Besitz eines Biobauern, der hier nicht namentlich genannt werden möchte. Hat er doch sonst womöglich den Zorn des heiligen Bürokratius zu fürchten. Wer die strengen Auflagen der Biolandwirtschaft erfüllen will, muss sich an die Richtlinien halten. Danach ist eine ausschließliche Stallhaltung als nicht artgerecht verboten. Wer nicht in der glücklichen Lage ist, über gut eingezäunte Weiden, auf dem sich seine Milchlieferanten tummeln können, zu verfügen, muss anderweitig für Auslauf sorgen. Das bedeutet zumindest kleine Flächen müssen so hergerichtet werden, dass fünf, sechs Tiere gleichzeitig die frische Luft und etwas Bewegung genießen können. Das tut den Gelenken gut und fördert die Gesundheit. Außerdem bietet es Abwechslung vom tristen Stallstehen und ist ein winziges bisschen artgerechter. Damit alles mit rechten Dingen zugeht und keine der Kühe diskriminiert wird, muss unser Landwirt rund halbes Jahr im Voraus einen korrekten Freizeitplan für seine Tiere erstellen. Darauf ist genauestens zu vermerken, welche Kuh an welchem Tag Auslauf hat. Und wehe, dieser Plan wird nicht akribisch eingehalten. Dann drohen Verwarnungen. Wenn also der Landwirt an einem Tag mal was anderes zu tun hat, als seine Äcker zu bewirtschaften und statt dessen zum Einkaufen in die Stadt fahren will, kann er das nicht so einfach tun. Schließlich könnten seine Tiere auf die Idee kommen, ihren Aktionsradius auszudehnen, sprich auszubüxen. Ist er aber in der Stadt, kann er seiner «Aufsichtspflicht» nicht genüge tun und für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. Der Menschenverstand würde meinen: «Gut bleiben sie heute mal im Stall. Das ist allemal besser, als wenn etwas passiert». So denkt aber nur der Menschenverstand, nicht aber der Bürokratius. Der schreibt nämlich vor, dass unser Landwirt nicht einfach losfahren darf, sondern gefälligst bei der zuständigen Behörde im Regierungspräsidium anrufen muss und genau erklären, dass und warum die Tiere nicht den Monate im Voraus geplanten Auslauf antreten dürfen. - Übrigens, das gilt auch, wenn er seine Tiere nicht Gewitter und Hagel aussetzen will. Doch schauen wir mal ein paar Kilometer weiter. Hier leben Anna und Maria mit anderen in einer großen «Gemeinschaft». Anna und Maria haben richtige Nachnamen wie Schmitt, Meier und so weiter, denn sie sind wirklich Menschen. Und das ist ihr Pech. Die beiden sind nämlich alt und weil sie auf Pflege angewiesen sind, in einem Altersheim untergebracht. Hier gibt es keinen Ausgehplan, hier kümmert sich niemand darum, ob sie regelmäßig im Rollstuhl in den Garten geschoben werden, egal wie schön das Wetter draußen ist, egal wie wenig Anregung es im 16 qm großen Zimmer gibt. Hier wird nur geschaut, dass jeder Bewohner sein Essen bekommt und regelmäßig gewaschen wird. Das sollte doch selbstverständlich sein? Mitnichten!. Sollte es, ist es aber nicht. Besonders zur Urlaubszeit, die ja gerade dann ist, wenn auch das Wetter am schönsten ist, gehen viele Pflegerinnen und Pfleger in ihren sicher wohlverdienten Urlaub. Dann aber ist noch weniger Zeit als sonst, sich um mehr als «satt und sauber» zu kümmern. Spaziergänge sind dann «Kaviarleistungen», deren Anzahl niemand einhält oder gar kontrolliert. Da schaut keiner, wann Frau Müller oder Herr Maier das letzte Mal im Garten oder gar in der Stadt waren. Vielleicht sollte man die Altersheime künftig bei der landwirtschaftlichen Behörde im Regierungspräsidium ansiedeln? fragt sich Rocky.  

 
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