Kommentar von Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Berlin (kobinet) Am 13. Juli verkündete Niedersachsens Finanzminister Möllering, dass sein Land das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld zum 1. Januar 2005 ersatzlos abschaffen will. Anderen Ländern empfahl er, es Niedersachsen gleich zu tun. Wohin die begonnene Reise gehen soll, schrieb Friedrich-Otto Ripke, Generalsekretär der niedersächsischen CDU, per Mail am 9. August: «Mit dem Wegfall des Landesblindengeldes wird der Grundsatz verwirklicht, Sozialleistungen nur an Bedürftige und diejenigen Personen zu geben, die einen Nachteil bei der persönlichen Lebensführung haben und die notwendigen Mehraufwendungen nicht mit eigenen Mitteln ausgleichen können». Ripke spielt damit auf die Blindenhilfe nach Sozialhilferecht an, deren Fortbestand man großzügigerweise weiterhin unterstützt. Es manifestiert sich hier eine Gefahr, die man wohl als neuen rückwärtsgewandten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik bezeichnen muss. Nachteilsausgleiche, die behinderten Menschen eine einigermaßen gleichberechtigte Teilhabe an unserem gesellschaftlichen und beruflichen Leben und damit unsere bürgerliche Gleichberechtigung ermöglichen sollten, werden wieder zu Hilfen umdefiniert, die nur sozialhilfeberechtigten Menschen zugute kommen sollen. Wir werden wieder zu Bittstellern degradiert, die man möglichst geräuschlos ruhig stellen und bei Bedarf ihrem Schicksal überlassen kann. Wer zum Beispiel mehr als 2.600 Euro besitzt, muss dieses Guthaben, diese Altersvorsorge o.ä. künftig grundsätzlich behinderungsbedingt aufbrauchen, bevor ihn die Gesellschaft endlich unterstützt. Menschen, die nun einmal ein Leben lang behindert sind, werden auf Dauer in ein System gedrängt, das eigentlich einmal zur Abfederung vorübergehender Notsituationen geschaffen wurde. Ihr Los soll wieder heißen: Nachhaltige Bedürftigkeit! Strategie oder nicht: Klar ist, dass der aktuelle niedersächsische Kabinettsbeschluss nicht nur die Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes und auch nicht nur blinde Menschen trifft. In Schleswig-Holstein beispielsweise läuft das Blindengeldgesetz Ende 2005 aus. In anderen Ländern, in denen Nachteilsausgleiche im Rahmen umfassenderer Gesetze auch an gehörlose, hochgradig sehbehinderte oder andere Gruppen schwerstbehinderter Menschen gezahlt werden, fürchtet oder erwartet man bereits den Dominoeffekt. Auch eine Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung oder eine Freifahrtregelung bisherigen Zuschnitts dürfte kaum noch zu halten, ein neues Assistenzgesetz kaum zu schaffen sein, wenn es nicht gelingt, den sich Bahn brechenden neuen Paradigmenwechsel aufzuhalten. Dabei trifft die aktuelle Entwicklung blinde, wie andere sinnesbehinderte Menschen besonders, dass sie keinen behinderungsbedingten Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Schafft es die niedersächsische Landesregierung tatsächlich, das Blindengeld abzuschaffen, so zerstört sie damit auch ein über Jahrzehnte gewachsenes und behinderungsspezifische Bedürfnisse immerhin einigermaßen berücksichtigendes System der Landesblinden- und Landespflegegelder, der Pflegeversicherung, der Anrechnungseinschränkungen nach Sozialgesetzbuch XII. Was aber haben wir einer solchen Entwicklung entgegen zu setzen? Zunächst einmal, so meine ich, eine ganze Reihe guter Argumente, wie beispielsweise diese: - Weniger Kosten plus mehr Menschenwürde durch den von uns gesetzten Trend zu weniger Einrichtungen. - Mehr Kaufkraft plus weniger Vereinsamung durch unsere Initiativen für mehr Barrierefreiheit im Verkehr, Tourismus, Internet. - Eine Umkehr all dieser Effekte durch eine Umkehr der Behindertenpolitik. Doch volkswirtschaftlicher Nutzen und gesellschaftliche Werte sind wohl zu weiche Faktoren, als dass sie aus sich heraus überzeugen würden. Deshalb braucht es dringend auch unser gemeinsames Handeln, wenn wir unsere Positionen durchsetzen wollen. Was Sozialverbände, Behindertenorganisationen und viele Betroffene zusammen bewirken können, hat uns soeben der Erfolg beim Kampf um die Freifahrtregelung gezeigt. Der Kampf um die behindertenpolitischen Errungenschaften der letzten Jahre beginnt spätestens jetzt in Niedersachsen. Am 11. September 2004 organisieren behinderte Menschen dort eine Demonstration, die ein unüberhörbares Ausrufezeichen gegen die Abschaffung des Landesblindengeldes und für den Fortbestand und die Chance auf Weiterentwicklung einkommens- und vermögensunabhängiger Nachteilsausgleiche setzen will. In diesem Sinne: Auf nach Hannover - mit Gemeinsamkeit in unseren Herzen - und mit einer Vision für ein umfassendes Bundesleistungsgesetz in unseren Köpfen. Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wird die Demonstration mit Unterschriften- und Briefaktionen, mit intensiver politischer und Medienarbeit begleiten. Unser Erfolg allerdings braucht wieder einmal viele Väter und Mütter aus der gesamten Behindertenbewegung. Gefordert ist auch das Bündnis des Deutschen Behindertenrates! Weitere Informationen und Aktionsvorschläge werden veröffentlicht unter: www.dbsv.org/blindengeld, die Telefon-Hotline der Verbandskommunikation des DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.) ist zu erreichen unter: 030/285387-0. omp