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29.09.2004 - 15:56

Dreieinhalb Jahre Haft für Tötung eines Behinderten.

Hamburg (kobinet) Wie das Hamburger Abendblatt in seiner heutigen Ausgabe berichtet, wurde in Hamburg ein Rechtsanwalt zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, nachdem er einen behinderten Mann, um den er sich viele Jahre «gekümmert» und den er gepflegt hat, getötet hatte.

Seit seinem 15. Lebensjahr habe sich der heutige Rechtsanwalt Frank V. (31) dem Zeitungsbericht zufolge um den schwerstbehinderten Peter C. gekümmert, ihn gepflegt, bis er ihn im September 2000, offenbar von dem Querschnittgelähmten provoziert, getötet hatte. Das Hamburger Landgericht hatte daher gestern eine Strafe von dreieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gegen den Angeklagten verkündet. Der Angeklagte habe sich sein ganzes Leben auf den Behinderten eingestellt, wird der Vorsitzende Richter mit seiner Urteilsbegründung vom Hamburger Abendblatt zitiert. Das Opfer habe den Angeklagten «bedingungslos ausgenutzt», deswegen nahm die Kammer einen minder schweren Fall des Totschlags an.

Der Angeklagte, der als Anwalt tätig war, leide an einer schweren Persönlichkeitsstörung und sei daher nur vermindert schuldfähig, befand das Gericht. Der Behinderte habe so viel Einfluss auf Frank V. ausgeübt, dass er ihm sogar verbot, eine Freundin zu haben - damit er sich besser um Peter C. kümmern könne. Das Opfer habe den Angeklagten «geradezu zum Sklaven gemacht», wird der Vorsitzende in dem Bericht zitiert. Vor der Tat habe der Behinderte den Angeklagten provoziert - der erschlug ihn mit einer Wasserpumpe.

Die Tatsache, dass der Anwalt den Toten jedoch in der Wohnung beließ und versuchte den Leichnam mit Insektenspray zu konservieren, spricht jedoch eine andere Sprache als die des unterdrückten Helfers. Der Tote blieb nämlich dem Bericht zufolge Jahre lang unbemerkt in seiner Wohnung, während der Angeklagte weiter rund 30.000 Euro Sozialleistungen des Toten kassierte. omp
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