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29.09.2004 - 16:25

Deutschland droht Klage vor Europäischem Gerichtshof.

Berlin (kobinet) Die Behindertenverbände haben die Bundesregierung wiederholt davor gewarnt, jetzt wird es anscheinend ernst: die Europäische Union hat einem Bericht des Neuen Deutschland von heute zufolge ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU gegen Deutschland eingeleitet. «Die Fristen sind längst abgelaufen: Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hätte bis spätestens 2. Dezember 2003 auch in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden müssen, die zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und ethnischen Herkunft bis 19. Juli dieses Jahres», schreibt das Neue Deutschland. Da aber nichts geschehen ist, hat die EU-Kommission dem Bericht zufolge nun ein Vertragsverletzungsfahren eingeleitet. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf eine «begründete Stellungnahme» der Kommission zu antworten. Danach droht eine Klage vorm Europäischen Gerichtshof. Das Netzwerk Artikel 3 begrüßte es, dass die Europäische Union der Bundesregierung endlich gehörigen Druck macht. «Unsere Appelle und Mahnungen wurden vor allem vom Bundesjustizministerium immer wieder in den Wind geschlagen. In zum Teil erniedrigender Weise mussten wir immer wieder begründen, dass behinderte Menschen wirklich diskriminiert werden. Da ist es nun nur gut und billig, dass die Bundesregierung nun endlich begründen muss, warum sie die verbindlichen EU-Richtlinien nicht erfüllt. Für eine Bundesregierung, die die Bürgerrechte von benachteiligten Gruppen so nachlässig behandelt, ist dies nicht nur peinlich, sondern eine internationale Blamage», so der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul. Von der Bundesregierung erwarte man nun Handeln statt schöner Worte in diesem Bereich. elba 

 
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