
Berlin (kobinet) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute beschlossen, den Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab Januar 2005 um 0,25 Prozentpunkte anzuheben. Die Versicherten müssen diesen Zuschlag nach Informationen der tagesschau alleine tragen. Der erhöhte Beitrag gilt für Kinderlose ab 23 Jahren. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, müssen dem Bericht zufolge den Zuschlag nicht zahlen. Auch Empfänger des neuen Arbeitslosengelds II werden nicht zur Kasse gebeten. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und kann damit in Kraft treten. Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig getragene Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 Prozent. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, Familien in der Pflegeversicherung besser zu stellen. Für die Versicherten bedeutet dies dem tagesschau-Bericht zufolge Mehrkosten von bis zu 8,70 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung soll durch die Regelung um jährlich rund 700 Millionen Euro entlastet werden. Der CDU-Gesundheitsexperte Andreas Storm kritisierte das Regierungskonzept als verfassungsrechtlich fragwürdig. Er forderte noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorzunehmen. Die CDU hatte zur Umsetzung des Verfassungsgerichts-Urteils vorgeschlagen, Versicherten, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, einen Bonus von monatlich fünf Euro pro Kind zu gewähren. Zur Finanzierung solle der Beitragssatz aller Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. omp