06.10.2004
- 13:20
Stiftung soll Blindengeldkürzung in Niedersachsen ausgleichen.
Hannover (kobinet) Nach der Kürzung des Landesblindengeldes will Niedersachsens Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Stiftung für blinde Menschen in Niedersachsen gründen. Die Ministerin stellte ihren Vorschlag heute der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vor. Hintergrund, so heißt es aus dem Ministerium, sei die desolate Haushaltslage des Landes, die es nicht mehr zulasse, ein einkommensunabhängiges Landesblindengeld für alle blinden Menschen in Niedersachsen zu zahlen.
«Der Staat kann nicht mehr länger Pauschalleistungen einkommensunabhängig auf Basis von Schulden finanzieren. Diese Ungerechtigkeit können wir unseren Kindern nicht zumuten. Sie müssen später Zins und Zinseszins bezahlen», hebt von der Leyen hervor. Die Gesellschaft müsse «kluge, zukunftsorientierte Lösungen» überlegen, um weiterhin Solidarität zu üben. Eine große Chance, solidarisch und gerecht zu sein, biete eine Stiftung für blinde Menschen, so die Ministerin.
Nach dem Vorschlag von der Leyens sollen «Bedürftige mit kleinem Einkommen und Vermögen» in Niedersachsen weiterhin Blindenhilfe erhalten. «Blinde, die ausschließlich auf staatliche Hilfe angewiesen sind, haben auch weiterhin rund 1300 Euro netto monatlich zur Verfügung», so die Ministerin. Dieser Betrag setze sich aus Hilfe zum Lebensunterhalt (345 Euro) plus Kosten für Unterkunft (durchschnittlich 300 bis 400 Euro) sowie der Blindenhilfe in Höhe von 585 Euro zusammen. Das Land werde sich an den Mehrkosten der Blindenhilfe zu Gunsten der Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger angemessen beteiligen. Kinder und junge Menschen bis 27 Jahre sollen weiterhin das Landesblindengeld in bisheriger Höhe erhalten, weil sie eine ungünstigere Startposition ins Schul- und Berufsleben haben als andere, schlägt die Ministerin weiter vor.
Kernpunkt ihres Vorschlages sei die Gründung einer Stiftung für blinde Menschen in Niedersachsen, betonte von der Leyen. «Mit der Stiftung können wir Gerechtigkeitslücken schließen, die vom Gesetzgeber nicht abgedeckt werden. Unser Ziel ist, Blinden, die gerade oberhalb der Schwelle von Einkommens- und Vermögensgrenzen liegen, in besonderen Situationen zu helfen», sagte die Ministerin. Das Startkapital für die Stiftung werde aus einem Teil der 25 Millionen Euro gestellt, die das Land als Hilfe für blinde Menschen ab 2005 bereitstelle. Die finanzielle Hilfe würde aus den Erträgen der Stiftung geleistet. «Die Stiftung hätte den Vorteil, dass sie mit dem Stiftungskapital, das durch jährlich bereitgestellte Landesmittel aufwächst, unabhängig von der Finanzlage des Landes arbeiten kann. Auch Privatpersonen können das Kapital der Stiftung erhöhen und sich somit an der Solidarität beteiligen», hob die Sozialministerin hervor. hjr
Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Norbert Röben schrieb am 07.10.2004, 10:07
Vom Nachteilsausgleich zur Sozialhilfe?
Ein wirklicher, ehrlicher und gerechter Vorschlag wäre: Ein durchschnittliches Monatseinkommen von abzüglich 10%, dass dann 2450 EURO überschreitet, vom Landesblindengeld auszuschliessen. Ein darunterliegendes Einkommen einer Bemessung von 450 EURO Landesblindengeld zuzusprechen. Einem Sozealhilfeempfänger/in, bzw. einem Rentner/in, die den Sozialhilfesatz nicht überschreitet, 585 EURO als Nachteilsausgleich zu gewähren.
Man kann noch darüber diskutieren, ob der Nachteilsausgleich für ca. drei Jahre eingefroren wird. Nach Ablauf der drei Jahre wird man sehen, ob diese Sätze erhöht werden können, oder ob sie weitere drei Jahre eingefroren bleiben. Das ist der einzig gangbare Weg. Sonst kann man niemanden mehr erklären, warum er als blinder Schwerstbehinderter jeden Tag sich dem harten Arbeitsalltag stellt und damit tagtäglich seine Gesundheit und Nerven noch mehr ruiniert und Sozialabgaben/Steurn für Staat und Gesellschaft erwirtschaftet. Dann ist die leidige Diskussion beendet, und man muss hier auch nicht unsere Kinder vorschieben, die dann alles bezahlen sollen.
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