Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele
Werbebanner zu Netzwerk PROBudget
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
12.10.2004 - 15:58

Vioxx - erste Klagen von Geschädigten auch in Deutschland.

Berlin (kobinet) Nachdem der Pharmakonzern Merck das Schmerzmittel Vioxx vom Markt genommen hat, weil die mehrmonatige Einnahme zu einer Verdopplung von Herzattacken und Schlaganfällen führte, machen nun auch Geschädigte in Deutschland Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die deutsche Firma MSD Sharp & Dohme GmbH geltend. MSD Sharp & Dohme gehört zum Merck-Konzern und vertrieb das Medikament für den deutschen Markt. Vioxx wurde bei der Behandlung von Arthrose- und Rheumapatienten eingesetzt und in der Regel langfristig verschrieben. Die auf Schadensersatzrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Theben macht nun für mehrere Patienten Ansprüche gegen die MSD GmbH geltend. Rechtsanwältin Dr. Bettina Theben erklärte heute in einer Pressemitteilung: «Obwohl Kenntnisse über die Risiken bei der Einnahme von Vioxx bei dem Merck-Konzern vorlagen, hat dieser Ärzte, Patienten und die Öffentlichkeit nicht informiert. Damit ist der Konzern und auch die MSD GmbH den gesetzlichen Beobachtungs-, Warn- und Informationspflichten nicht nachgekommen. Wegen dieses Gesetzesverstoßes können die Patienten jetzt auch in Deutschland Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, sie müssen nicht in den USA klagen.» Bei einem Mandanten führte die Einnahme des Medikamentes zu einer schweren beidseitigen Lungenembolie, die durch eine Thrombose verursacht wurde. Der Patient überlebte vermutlich nur, weil er ohnehin im Krankenhaus behandelt wurde und daher sofort intensivmedizinisch betreut werden konnte. Bei anderen Patienten kam es zu Herzinfarkten und Schlaganfällen. Viele sind nun dauerhaft auf die Einnahme blutverdünnender Medikamente angewiesen, was die Lebensqualität verschlechtert. Dr. Theben: «Diese Folgen hätten durch rechtzeitige Warnungen verhindert werden können. Jetzt müssen die Geschädigten wenigstens eine Wiedergutmachung durch Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten.» Aufwendige Klagen in den USA würden entfallen, die Mandanten könnten somit auch über ihre deutsche Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend machen. sch  

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.