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15.10.2004 - 16:40

Werkstattgespräch zum ZAG bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Berlin (kobinet) - Die Arbeitsgemeinschaft Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Hubert Hüppe, haben ausgewählte Behindertenverbände zu einem Werkstattgespräch zum zivilrechtlichen Anti-Diskriminierungsgesetz eingeladen.

Die «Problematik des zivilrechtlichen Anti-Diskriminierungsgesetzes» soll laut Einladung bei dem Termin am 21. Oktober in Berlin erörtert werden. Unter anderem hält der Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), Uwe Boysen, ein Impulsreferat. Anschließend sollen Einzelfälle beschrieben und deren «Relevanz» besprochen werden.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Dr. Norbert Röttgen, skeptisch zu einem Anti-Diskriminierungsgesetz geäußert: «Deutschland hat keinen Nachholbedarf an Gesetzen, die Diskriminierungen verbieten», sagte der CDU-Abgeordnete. Artikel 3 des Grundgesetzes beinhalte bereits ein umfassendes Benachteiligungsverbot. «Diese Verfassungsbestimmung findet über Generalklauseln auch ihren Weg in das alltägliche Vertragsrecht und erfasst etwa Miet- und Arbeitsverträge.»

Röttgers sprach sich auch gegen das Instrument der Beweislastumkehr aus. Damit werde substantiell in die Vertragsfreiheit der Bürger eingegriffen. «Es müsste in diesem Fall jeder, der seinen Vertrag nicht mit dem Angehörigen einer Minderheitengruppe abgeschlossen hat, den Nachweis erbringen, dass dies nicht auf einer Diskriminierung beruhe», sagte der Jurist. cl
 

ZAG-Entwürfe 

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