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20.10.2004 - 07:52

Zusatzbarbetrag für Heimbewohner umstritten.

Berlin (kobinet) Im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung des deutschen Bundestages werden heute unterschiedliche Positionen von Regierung und Opposition über das Taschengeld von Heimbewohnern vorgetragen. Ein Antrag von CDU/CSU sieht vor, dass fünf Prozent des Einkommens, maximal jedoch 44 Euro, bei der Anrechnung des Einkommens unberücksichtigt bleiben. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum derzeit gültigen Gesetzentwurf sieht als Alternative eine Stichtagsregelung vor. Demnach erhielten alle Heimbewohner, die bis zum 31.12.2004 in ein Heim ziehen, weiterhin den Zusatzbarbetrag. Alle Menschen, die nach diesem Datum in ein Heim ziehen, würden keinen Zusatzbarbetrag mehr erhalten. Den Zusatzbarbetrag erhalten bisher Heimbewohner, die ihre Unterbringungskosten teilweise oder ganz aus eigenen Mitteln bestreiten, zusätzlich zum einheitlichen Taschengeld von etwa 89 Euro. Es wäre nicht vertretbar, dass Menschen, die eigenverantwortlich gehandelt und Vorsorge getroffen haben, auf die gleiche Stufe gestellt werden mit Menschen, die keine Vorsorge betrieben haben, meint die Opposition. «Es muss sich für die Menschen lohnen, arbeiten zu gehen und Altersvorsorge zu betreiben. Die Streichung des Zusatzbarbetrags ist vor dem Hintergrund der Forderungen nach Eigenverantwortung im Sozialstaat nicht vertretbar», so der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, der die Stichtagsregelung von Rot-Grün ablehnt. sch  

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Werner Schuren schrieb am 21.10.2004, 17:20

Ergebnis der heutigen Sitzung

Der Zusatz-Barbetrag bleibt den Heimbewohnern auch 2005 erhalten. Dies ist das Ergebnis der soeben zu Ende gegangenen Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die rot/grüne Ausschuss-Mehrheit beschloss, eine Stichtagsregelung, wonach Heimbewohner, die am 31.12.04 in Heimen untergebracht snd, weiterhin den Zusatz-Barbetrag erhalten. Ab 2005 neu aufgenommene Heimbewohner erhalten diesen Zusatzbetrag jedoch nicht. Mit dieser Besitzstandsregelung will Rot-Grün aufgrund des massiven Protestes der Betroffenen Ruhe schaffen.

Der Bundestag muss am 22.10.04 noch zustimmen, was aber als sicher gelten kann. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, muss es auch noch durch den Bundesrat.

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