
Berlin (kobinet) Nach einem neuen Berliner Schulgesetz sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderung weiter benachteiligt bleiben. Dagegen hat der Berliner Landesbeauftragte für Behinderte protestiert. Im Roten Rathaus wird heute über den Vorrang der gemeinsamen Erziehung diskutiert. Auch in der Schulpolitik sei der längst überfällige Paradigmenwechsel – weg von aussondernden Strukturen, hin zu Integration und gleichberechtigter Teilhabe im gemeinsamen Unterricht – einzufordern, meint Martin Marquard. Zur Diskussion über das Thema «Ausgrenzen behindert – auch in der Schule!» haben gemeinsam mit dem Landesbeauftragten eingeladen Ambulante Dienste, Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung (AK GEM), Arbeitskreis Neue Erziehung (ANE), Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Eltern beraten Eltern, Eltern für Integration, Gesamtschulverband Berlin (GGG), GEW BERLIN, Grundschulverband Berlin, Landesbeirat für Behinderte, Landesschulbeirat und Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Die schulische Integrationsquote liegt in Berlin nach fast 30 Jahren Bemühungen um den gemeinsamen Unterricht nur bei ca. 28 %, d. h. ca. 70 % aller Schüler mit Beeinträchtigung besuchen noch immer Sonderschulen. In den meisten europäischen Ländern liegt der Anteil integrativer Beschulung wesentlich höher, nämlich zwischen 50 % und 100 %. In Italien wurden Sonderschulen bereits 1971 per Gesetz abgeschafft. Auch in Skandinavien gibt es seit einigen Jahren keine Sonderbeschulung für Lernbehinderte mehr. In Finnland, dem Spitzenreiter der Pisa-Studie, existiert ein integratives Gesamtschulsystem ohne Sitzenbleiben und Aussonderung bis zum 9. Schuljahr. sch
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