
Berlin (kobinet) Ein breites Bündnis von Behindertenorganisationen hat eine «Gemeinsame Erklärung zur Zukunft des Blindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen» veröffentlicht. Nachfolgend dokumentiert kobinet die in dieser Woche veröffentlichte Erklärung. omp Gemeinsame Erklärung zur Zukunft des Blindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen Aus Anlass um sich greifender und immer intensiver werdender sparpolitischer Bestrebungen, Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen zu demontieren, namentlich aus Anlass der in Niedersachsen angestrebten Abschaffung des Landesblindengeldes erklären wir: An dem in § 10 des ersten Sozialgesetzbuches festgeschriebenen Grundsatz, dass behinderte Menschen ein Recht auf Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile haben, darf nicht gerüttelt werden. § 10 SGB I lautet: «Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um (...) 5. Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.» Dieses Recht auf notwendigen Nachteilsausgleich darf nicht umgedeutet werden in ein Recht (nur noch) auf den notwendigen Unterhalt. Der Kreis der anspruchsberechtigten behinderten Menschen darf nicht eingeengt werden auf einen kleinen, durch äußerst niedrige Einkommens- und Vermögensgrenzen bestimmten Personenkreis. Eine solche Einengung (sei es auf die Hälfte der betroffenen Personengruppe oder, wie beim Blindengeld jetzt vorgesehen, auf noch deutlich weniger) mag finanzpolitisch attraktiv sein, sie ist sozialpolitisch und moralisch nicht zu rechtfertigen. Insbesondere die in Niedersachsen geplante Abschaffung des Landesblindengeldes und die Art und Weise, wie sie von politischer Seite durchgesetzt wird, gibt uns, den Verbänden und Vertretern der behinderten Menschen in Deutschland, Anlass zu großer Sorge: Eine seit dem 1.3.1963 allen blinden Menschen in Niedersachsen gewährte und bewährte Leistung wird abgeschafft. Die Betroffenen werden auf eine Sozialhilfeleistung (Blindenhilfe nach § 72 SGB XII) verwiesen, bei der die Vermögensgrenze nicht nur wertmäßig, sondern auch nominell unter der von 1970 liegt und bei der künftig sogar Kinder für die Blindheit ihrer Eltern mit aufkommen sollen. Der Protest der Betroffenen lässt die, die ihn hören sollen, ungerührt. Anstatt vor der Entscheidung mit ihnen zu sprechen und eventuelle Alternativen und Kompromisse auszuloten, werden die Regierungen der anderen Bundesländer aufgefordert, denselben Kahlschlag vorzunehmen. Wenn dieses Vorgehen Schule macht, ist damit das Ende für die Chance auf Teilhabe der behinderten Menschen an unserer Gesellschaft eingeläutet! Wir fordern - im Interesse der blinden Menschen in Niedersachsen und im Interesse aller von uns vertretenen behinderten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland - und wir fordern dies von der Bundesregierung und von allen Landesregierungen: Keine Sparpolitik mit der Brechstange, sondern eine Politik, - die das Recht auf Teilhabe der 10 % behinderter Bürgerinnen und Bürger in Deutschland beachtet, - die die sozialen Bedürfnisse dieser Menschen wahrnimmt, respektiert und abwägt, - die sie in die Entscheidungsprozesse angemessen einbezieht und so nicht nur Sparpolitikern, sondern auch den behinderten Menschen die Chance gibt, unsere Gesellschaft zu gestalten, - die den Betroffenen ehrliche Perspektiven eröffnet. Das heißt heute: Den Erhalt des Systems der Landesblindengelder. Und es heißt morgen: Bei bewährten Leistungen keine gesetzlichen Auslauffristen, sondern umgekehrt Befristung der Sparmaßnahmen. Kein Dogma, dass steuerfinanzierte Sozialleistungen nur solchen Personen zugute kommen dürfen, die die engen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe unterschreiten. Kein Gegeneinander-Ausspielen unterschiedlicher Betroffenengruppen oder unterschiedlicher Einkommensgruppen. Gemeinsame Konzepte von Politik und Behindertenverbänden für die Anpassung des Sozialstaats an die wirtschaftlichen Verhältnisse und an die Bedürfnisse der behinderten Menschen. Berlin, 27. Oktober 2004 Initiatoren: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. Pro Retina Deutschland e. V. Erstunterstützer: Bund der Kriegsblinden Deutschlands e. V. Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V. BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V. Deutscher Schwerhörigenbund e. V. "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" Deutschland e.V. NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. Paritätischer Niedersachsen e. V. Sozialverband Deutschland e. V. Sozialverband VdK Deutschland e. V.