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kobinet-nachrichten 21.10.2003 - 17:05
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Die beschlossenen Kürzungen der Krankenkassenleistungen

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Halle (kobinet) Der Online-Informationsdienst für gesetzliche und private Krankenkassen www.krankenkassensuche.de hat die wichtigsten Änderungen der von der Deutschen Bundesregierung gekürzten Krankenkassenleistungen zusammengestellt:
  1. Keine Erstattung mehr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die von der Regierung geplante «Positivliste für Arzneimittel» entfällt vollständig.
  2. Versicherungsfremde Leistungen werden vollkommen aus dem Leistungskatalog gestrichen. Das betrifft das Entbindungsgeld, das Sterbegeld und Kostenübernahmen zu künstlichen Befruchtungen.
  3. Hin- und Rückfahrt zur Arztpraxis werden nicht mehr erstattet. Wie war es vorher: Die Kosten für notwendige Fahrten zur nächstgelegenen Arztpraxis wurden bisher bei der Befreiungsregelung gemäß des §61 SGB V von den Krankenkassen zu 100% übernommen.
  4. Es gibt eine Arztgebühr pro Quartal in Höhe von 10,00 Euro, Sozialhilfeempfänger zahlen 1,00 Euro.
  5. Der Versandhandel für Arzneimittel wird freigegeben, damit können Patienten auch in Deutschland Arznei im Internet bestellen.
  6. Das Hausarzt-Verfahren wird Pflicht: Eine Überweisung vom Hausarzt bildet die Grundlage für die Weiter-/Mitbehandlung durch den Facharzt. Was heißt das: Geht der Patient ohne Überweisung, zu einem Spezialisten, wird dieser die Erst-Behandlung u.U. nicht ablehnen. Der Patient zahlt aber in diesem Falle die Praxisgebühr des Hausarztes und die des Erst-Behandlers. Um eine Doppelt-Zahlung zu vermeiden, wird den gesetzlich Versicherten das Hausarzt-Verfahren förmlich «ans Herz gelegt».
  7. Die Befreiungsregelungen für chronisch Kranke und andere gesetzlich versicherte Patienten wird beibehalten. D.h. Quittungen sammeln und eigene Belastungsgrenze ausrechnen (Belastungsgrenze = 1% bzw. 2% vom Jahresbruttoeinkommen). Überschreitet der Versicherte mit den Quittungen den zumutbaren Eigenanteil für das Kalenderjahr, erhält er den Restbetrag nach Antrag und Prüfung von seiner Krankenkasse zurückerstattet.
  8. Das Mutterschaftsgeld wird zukünftig aus Steuern finanziert. Dazu erhöht die Regierung die Tabaksteuer ab 2004.
  9. Zahnersatz wird ab 2005 entweder innerhalb der gesetzlichen Kasse von dem Versicherten selbst bezahlt, oder der Versicherte kann eine Zusatz-Versicherungs-Police bei Privatkassen abschließen.
  10. Das Krankengeld soll ab dem Kalenderjahr 2007 durch einen Sonderbeitrag der Versicherten bezahlt werden.
www.krankenkassensuche.de ist nach eigenen Angaben eine der führenden unabhängigen Verbraucherseiten im Internet zum Thema Krankenkassen, die über 200 gesetzliche Krankenkassen berücksichtigt. hjr
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wolfgang-Dieter Witt schrieb am 11.07.2007, 13:43

wolfgang D. Witt

Die Politik wird immer mehr Lasten d. ArbeitsnehmerInnen aufbürden. Die sogenannten Reformen der ehemaligen Sozial-
Demorkraten (SPD) die uner Schröder zur Kapitaldemokraten
motierten. haben Antireformen als Fehlgeburten kreiert.
AntiGesungheitsreform = Änderungen in der GKV zu Lasten der
Versicherten (siehe Belastungen und Herausnahme von Versichertenleistungen) trotz steigende Beiträge = Betrug!
Antirentenreform= Kürzungen der Renten trotz hohe Beiträge = Betrug! Antisozialreform und Antiarbeitsmarktreform=Kürzungen
von ALG I um über 60% und Kürzungen der Arbeitslosenhilfe von
100 % auf 0 ist Sozialbetrug ! Martin Luther reformierte die
Kirche und sein Name steht für echte Reformen. Die SPD/CDU
steht für Reformbetrug am DEUTSCHEN VOLK !
WDW

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