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31.10.2004 - 07:52

Europas Verfassung könnte Rechte Behinderter verankern.

Rom (kobinet) Feierlich war die Unterzeichnung der EU-Verfassung am 29. Oktober 2004 in Rom durch die Staats- und Regierungschefs von 25 europäischen Ländern. Doch was brächte die EU-Verfassung im Alltag? Eine Frage, die heute kaum zu beantworten ist. Am 18. Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs beim Gipfel in Brüssel auf eine Verfassung, die nun unterschrieben wurde. In Kraft tritt diese Verfassung erst, wenn alle 25 Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung erteilt haben. In mindestens Mitgliedsstaaten wird es dazu Volksabstimmungen geben und in einigen davon wie Großbritannien und Polen könnte es knapp werden. Die Tragweite der EU-Verfassung - sollte sie wirklich kommen - kann derzeit natürlich noch nicht im Detail abgeschätzt werden. Doch ein kleiner Auszug aus dem 350-seitigen Verfassungsdokument weist auf zu verankernde Rechte behinderter Menschen hin:

Man darf gespannt sein, ob die EU-Verfassung wirklich kommt und ob sie im Alltag behinderter Menschen Verbesserungen bringt. lad  

 
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