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kobinet-nachrichten 15.11.2004 - 12:21
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So möchte ich nicht leben - oder sterben

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Frankfurt a.M. (kobinet) Wurde Jassir Arafat künstlich, die Menschenwürde verachtend, am Leben gehalten bis die wichtigsten Fragen beantwortet waren? Oder bekam er lediglich die medizinischen Hilfen, die jedem Menschen nach Ethik und Moral zustehen sollten? In Deutschland soll künftig der Patientenwille bei der Entscheidung über Leben und Sterben gestärkt werden. Rocky beschäftigt sich damit in ihrer Gastkolumne im Onlinemagazin FORUM. «Nur der betroffene Mensch selbst soll entscheiden, was mit ihm geschieht, wenn er in Situationen kommt, in denen er seinen Willen nicht mehr äußern kann», schreibt Rocky. «Da viele Patientenverfügungen die möglichen Einzelsituationen nicht hinreichend und zweifelsfrei dargestellt haben, wurden (und werden) sie häufig bei Entscheidungen zu (Weiter-)Behandlungen nicht berücksichtigt. Das will Bundesjustizministerin Zypries durch das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes ändern». Angeblich solle damit die Angst genommen werden, gegen den eigenen Willen unter Einsatz aller medizinischen Möglichkeiten behandelt und am Leben gehalten zu werden. Der Patientenwille solle oberste Priorität haben. Das, so meint Rocky, sieht vordergründig zunächst so aus, als ob endlich der Selbstbestimmung eines jeden Individuums in vollem Umfang Rechnung getragen würde. «Bei genauerer Betrachtung werden Ängste jedoch keineswegs beseitigt, sondern im Gegenteil neue geschürt. So soll die Patientenverfügung nicht nur gelten, wenn der Tod unmittelbar bevor steht und über das Ob und Wie der (Weiter-)Behandlung entschieden werden muss. Vielmehr soll sie auch in Situationen gelten, die nicht zwangsläufig zum Tode führen». Das Ministerium der Brigitte Zypries habe schon oft durch seine Handlungsweisen für Irritationen und Unverständnis gesorgt. Rocky weist darauf hin, dass genau dieses Ministerium, das Benachteiligungen und Diskriminierungen behinderter Menschen leugnete und Beweise dafür einforderte, weil sonst eine Aufnahme Behinderter in ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz nicht notwendig sei. Rocky: «Wer weiß, vielleicht definiert dieses Ministerium den in Erregung ausgestoßenen Satz: 'Den könnte ich umbringen' eines Tages als Indiz für Mord, wenn dem Adressaten dieses Satzes tatsächlich Gewalt angetan wird. Jupp  

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