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21.11.2004 - 09:25

Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen.

Berlin (kobinet) Das Netzwerk Artikel 3 und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben heute eine Aktionskampagne gestartet, damit frauenspezifische Aspekte in der Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. SoVD-Präsident Adolf Bauer hält es für unabdingbar, dass behinderte Frauen darin sichtbar gemacht werden. Die Vereinten Nationen erarbeiten derzeit dieses Übereinkommen, das für die Vertragsstaaten bindend sein wird. Sie verpflichten sich damit zu Maßnahmen, die es behinderten Menschen ermöglichen, ihre Menschenrechte wahrzunehmen. «Wir begrüßen, dass der Konventionsentwurf bereits dahingehend verändert wurde, dass nicht die Handikaps behinderter Menschen im Vordergrund stehen, sondern die Menschenrechtsperspektive. Wir halten es aber für unabdingbar, dass die Sichtbarkeit behinderter Frauen und die frauenspezifischen Aspekte von Behinderung stärker berücksichtigt werden», erklärte Bauer. Als unbegründet bezeichnete er die Befürchtung innerhalb der Europäischen Union, dass dann einzelne Behindertengruppen ebenfalls explizit genannt werden müssten. Die EU habe sich im Amsterdamer Vertrag zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des «Gender mainstreaming » verpflichtet. Netzwerk Artikel 3 und SoVD haben zur Lobbyarbeit für ihr Anliegen eine Webseite auf www.un-behindertefrauen.org eingerichtet, wo auch der Entwurf der UN-Konvention herunter geladen werden kann. Beide Verbände hoffen, dass von der morgigen Fachtagung «Menschenrechte und Behinderung» beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wichtige Impulse für die weiteren Verhandlungen um den Text der UN-Konvention ausgehen. sch  

 
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