Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Netzwerk PROBudget
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
24.10.2003 - 19:00

Falsches Verständnis von Integration.

Berlin (kobinet) Berlins Landesbehindertenbeauftragter Martin Marquard hat bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus zum Schulgesetzentwurf seine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht, dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern auch im neuen Schulgesetz wieder unter besonderem Finanzvorbehalt stehen werde. Nach § 37 Abs. 3 dürften Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht in eine Regelschule aufgenommen werden, wenn für eine angemessene Förderung «die personellen, sächlichen, organisatorischen und pädagogischen Möglichkeiten» fehlten, informierte Marquard heute in einer Pressemitteilung. Diese Bestimmung sei rückwärts gewandt, nicht mehr zeitgemäß und unvereinbar mit der Gleichstellungsgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene. Der mögliche Ausschluss behinderter Kinder widerspreche dem Grundgesetz und der Berliner Verfassung sowie dem Landesgleichberechtigungsgesetz. Vor dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses hatte der Landesbeauftragte betont: «Diesem Denken liegt sowohl organisatorisch wie auch inhaltlich ein falsches Verständnis von Integration zugrunde, nämlich im Sinne eines additiven Modells aus Regelunterricht plus sonderpädagogische Förderung. Tatsächlich aber handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche pädagogische Ansätze und Vorgehensweisen: Integration meint Nicht-Aussonderung. Sie steht für gemeinsames Lernen aller Kinder und lehnt Ausgrenzung ab. Sonderschule setzt demgegenüber Aussonderung voraus. Sie bezieht ihre Existenzberechtigung aus den Selektionsstrukturen unseres viergliedrigen Schulsystems. Sie rückt die ‚Behinderung’ in den Mittelpunkt und ist demzufolge defizit- und defektorientiert. Die Kinder werden allein über dieses Etikett definiert, dadurch stigmatisiert und ausgesondert. Integrationspädagogik hingegen geht davon aus, dass es normal ist, verschieden zu sein. Sie rückt die individuellen Lernvoraussetzungen in den Mittelpunkt pädagogischer Bemühungen und setzt an den Fähigkeiten, Interessen und Stärken aller Schüler an.» Es sei unverständlich, so der Landesbeauftragte für Behinderte, dass gerade auch nach den Erkenntnissen aus der PISA-Studie der Entwurf eines neuen Schulgesetzes jetzt nicht die Chance nutzt, die Weichen neu zu stellen, nämlich weg zu kommen von den selektiven Strukturen des Schulsystems – hin zu gemeinsamem Lernen aller Schülerinnen und Schüler – etwa nach dem Vorbild der skandinavischen Staaten. Bereits Dienstagabend hatte der Landesbeauftragte zusammen mit zahlreichen Organisationen aus dem Bildungs- und Behindertenbereich zu einer Diskussionsveranstaltung ins Rote Rathaus eingeladen, an der fast zweihundert Personen teilnahmen. Die Versammlung sprach sich in einer Entschließung mit überwältigender Mehrheit für die ersatzlose Streichung des § 37 Abs. 3 des Entwurfes für ein Berliner Schulgesetz aus. Marquard bedauerte gegenüber kobinet, dass die Schulverwaltung an der Veranstaltung nicht teilnahm und auch die SPD-Fraktion nicht vertreten war. Hier sei eine große Chance vertan worden, sich mit den konkreten Sorgen und Problemen, die insbesondere Eltern behinderter Kinder mit dem Schulsystem haben, vertraut zu machen. sch  

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.