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02.12.2004 - 10:32

Kein Recht nach Kassenlage.

Stuttgart (kobinet) Der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe hat heute vor den Folgen der bayerischen Gesetzesinitiative zur Entlastung der Kommunen gewarnt. «Den Menschen mit Behinderung droht neue Gefahr durch das Gesetz zur Entlastung der Kommunen (KEG) der bayerischen Landesregierung, das im November mehrheitlich im Bundesrat angenommen wurde», sagte Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik, erster Vorsitzender des Verbandes, anlässlich des UN-Welttags der Menschen mit Behinderung. Die bayerische Gesetzesinitiative sieht vor, das im SGB IX verbriefte Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nur noch nach Kassenlage der Kommunen zu gewähren. «Wenn das Gesetz umgesetzt wird, dann könnten Menschen mit Behinderungen in einer Gemeinde nicht mehr ihre gesetzlichen Ansprüche erhalten, weil möglicherweise dem Straßenbau Vorzug gegeben wird», erläuterte Kottnik. Würde dieses Gesetz Wirklichkeit, dann werde in einem der wohlhabendsten Länder der Erde das Recht einer Minderheit auf Teilhabe, insbesondere deren Wunsch- und Wahlrecht, zum Spielball von Haushaltspolitikern, warnte Kottnik . Deutschland fiele dann hinter internationale Standards zurück und dies zu Lasten der Menschen, die am meisten auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe fordert die Rücknahme des Gesetzesentwurfs, der demnächst dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. sch  

 
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