02.12.2004
- 16:18
Gesetzliche Krankenkassen wollen bei Hilfsmitteln sparen.
Berlin (kobinet) Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen haben erstmals für sechs Hilfsmittelgruppen bundesweit einheitliche Festbeträge festgesetzt. Für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Hörhilfen, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Einlagen einigten sich die Spitzenverbände auf eine Obergrenze für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Entgegen aller Behauptungen von Herstellern und Leistungserbringern werde die Versorgung der Versicherten weiterhin auf hohem qualitativen Niveau und in der Regel ohne Aufzahlung möglich sein, heißt es hierzu in einer gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.
«Durch die Festbetragsfestsetzung wird mehr Transparenz und Preiswettbewerb in den Hilfsmittelmarkt gebracht werden», betonte die Arbeitsgemeinschaft. Derzeit zeichne sich der Hilfsmittelmarkt durch eine extreme Intransparenz und unerklärliche Preisspannen aus. Durch die Festsetzung der Festbeträge werde nun ein Preiswettbewerb zwischen den Herstellern und Leistungserbringern eingeleitet, wobei die Spitzenverbände für die Hersteller und Leistungserbringer faire Festbeträge festgelegt hätten. In die Festbeträge seien vertretbare Arbeitszeiten, Gewinne und Dienstleistungen sowie Handelsspannen einkalkuliert. Insgesamt werde ein Einsparvolumen für Patienten und Kassen von ca. 80 Millionen Euro, bei bisherigen Gesamtausgaben für diese Produkte von über einer Mrd. Euro erwartet.
Dabei seien «hochwertige medizinisch-technische Qualitätsstandards festgeschrieben» worden. Die Standards, so heißt es, würden dem jeweiligen Stand von Medizin und Technik entsprechen und dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau erreicht werde. Die Festbeträge sollen mindestens einmal im Jahr zu überprüft und gegebenenfalls an die veränderte Marktlage angepasst werden. hjr
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