
Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch Frankfurt/Main (kobinet) 1992 haben die Vereinten Nationen (UN) den 3. Dezember zum «Welttag der Behinderten» ausgerufen. Die Betroffenen selbst sollen an diesem Tag ihre Probleme und Lösungsvorschläge darlegen und die Regierungen sollen dokumentieren, wie weit sie das Ziel, den Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, verwirklicht haben. Initiiert haben die Proklamation dieses Tages die behinderte Menschen in mehr als hundert Organisationen, die im Dachverband «Disabled Peoples' International» zusammengeschlossen sind. Nach einer 1993 veröffentlichten UN-Studie gab es damals rund 290 Millionen Menschen mit Behinderung weltweit - Tendenz steigend. Die meisten fristen in Entwicklungsländern ein Leben am Rand der Gesellschaft und haben keinerlei Recht auf Gleichberechtigung. Die rund acht Millionen behinderten Menschen in der Bundesrepublik können nach langem Kampf seit dem 15. November 1994 auf den Satz «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden» in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes pochen. Seit Mai 2002 setzt zudem das Behindertengleichstellungsgesetz dieses Prinzip für die Bundeseinrichtungen um. Die meisten Bundesländer haben mit eigenen Regelwerken die Bestimmungen für öffentliche Einrichtungen übertragen. Mit privaten Firmen und Anbietern können bisher vor allem Selbsthilfeverbände Barrierefreiheit oder behindertengerechte Produkte und Dienstleistungen über Zielvereinbarungen abstimmen. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes können sie mit den Anbietern zwar Verhandlungen, jedoch nicht einen Abschluss erzwingen. omp