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kobinet-nachrichten
06.12.2004 - 08:47
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Am UN-Welttag der Behinderten wurde in Berlin vor einer Politik gewarnt, mit der ein von der Regierung auf den Weg gebrachter Paradigmenwechsel «unter die Räder» zu kommen droht. Nachfolgend dokumentiert kobinet Auszüge aus einem Beitrag des Juristen Horst Frehe auf der Veranstaltung des Deutschen Behindertenrates: Der vielbeschworene Paradigmenwechsel scheint unter die Räder zu kommen! Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurden die Begriffe Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und die Beseitigung von Benachteiligungen zu den vorrangigen Zielen der Behindertenpolitik der Bundesregierung gemacht. Der ungeteilte Anspruch behinderter Menschen auf ein menschenwürdiges Leben ist das Fundament einer solchen Politik, die die immer noch vorhandene Bevormundung, Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen beseitigen will ... Soziale Rechte und Benachteiligungsverbote im öffentlichen wie im privaten Recht greifen ineinander. Soziale Teilhabe setzt auch einen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu den gesellschaftlichen Angeboten voraus. Wenn die zukünftige barrierefreie Gestaltung der Verkehrsangebote der DB AG durch ein umfangreiches Programm in Kürze festgeschrieben wird, muss sicher gestellt werden, das die anschließende Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit vergleichbaren Standards möglich ist. Dazu müssen die Programme der Eisenbahnen mit den Nahverkehrsplänen abgestimmt werden. Die noch sektorierten Einflussmöglichkeiten der Behindertenverbände, -beauftragten oder -beiräte müssen zu einem konsistenten System der Beteiligung, Beratung und Kontrolle der Verpflichtungen zur Barrierefreiheit weiterentwickelt werden. Es kann nicht sein, dass die Ausschreibungen verschiedener Aufgabenträger für das gleiche Verkehrsgebiet unterschiedliche und sich widersprechende Barrierefreiheitsanforderungen an die Betreiber enthalten und jeweils andere Interessenvertreter behinderter Menschen beteiligt werden ... Die Ausweitung der Gleichstellung durch das Verbot der Diskriminierung im Privatrechtsverkehr ist die notwendige Ergänzung zur vollständigen gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen. Dazu bedarf es eines Antidiskriminierungsgesetzes, von dem bereits verschiedene Entwürfe - mehr oder weniger öffentlich - kreisen. Soll ein wirksamer Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen erreicht werden, darf man nicht eine Ungleichbehandlung wegen einer angeblichen Vermeidung von Gefahren (für wen?) oder der Verhütung von Schäden (welche?) als zulässig erklären. Eine solch allgemeine Regelung würde die Diskriminierer geradezu einladen, jeglichen Ausschluss mit Gefährdung oder Schadensabwehr zu begründen. Nur eine nachweisbare, offensichtliche Gefahr oder der voraussichtliche Eintritt eines Schadens darf ein Anknüpfungspunkt für eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung sein ... Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs stellt immer eine schadensgeneigte Tätigkeit und ein Gefährdungspotenzial dar. Dennoch dürfen Menschen Auto fahren. Jede Nutzung eines Ferienhauses kann zu Schäden führen. Dennoch werden sie vermietet. Es kann daher nur um erhöhte und unangemessene Risiken sowie absehbare Schäden bei der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung gehen. Wird diese Änderung im Gesetzestext berücksichtigt, so könnte der vor kurzem öffentlich gewordene Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des umfassenden Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz sein. Es wäre wichtig, nach so häufigen nicht eingelösten Zusagen, diesen Entwurf endlich auf den Weg zu bringen ... sch
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