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kobinet-nachrichten
09.12.2004 - 16:10
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Mainz (kobinet) «Behinderte Menschen müssen selbst bestimmen können, wo und wie sie leben möchten. Das Hilfeangebot hat sich nach ihren Wünschen auszurichten». Dies unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Gemeinsam mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Menschen mit Behinderungen hat ihr Haus unter Leitung von Staatssekretär Richard Auernheimer eine Zielvereinbarung beschlossen. Sie sieht vor, gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsformen für Menschen mit Behinderungen zu stärken und auszubauen, um ihnen die freie Wahl zu ermöglichen. Die Ministerin stellte die Zielvereinbarung heute zusammen mit dem Staatssekretär und Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Joachim Speicher als Sprecher der LIGA, Burkhard Müller und Hugo Weisenburger von den kommunalen Spitzenverbänden sowie beteiligten Vertretern der Selbsthilfe vor. «Ein möglichst selbständiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe sind menschliche Grundbedürfnisse, auf die behinderte Menschen ebenso wie nicht behinderte Menschen ein ganz selbstverständliches Recht haben», so die Ministerin. Behinderte Menschen müssten die Wahl haben, die Hilfen in Anspruch zu nehmen, die sie benötigen und wünschen. Dazu müsse das bestehende Wohn- und Unterstützungssystem verstärkt auf ambulante Betreuung ausgerichtet werden, die den behinderten Menschen ein Höchstmaß an Eigenständigkeit und Privatsphäre ermöglicht. Malu Dreyer: «Um die notwendigen sozialen Kontakte und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für behinderte Menschen zu erleichtern, streben wir noch mehr gemeindeintegrierte Wohnformen an. Wir wollen, dass das Leben im Heim für behinderte Menschen zur Ausnahme wird und dass auch Menschen mit einem hohen Bedarf an Unterstützung außerhalb von stationären Einrichtungen leben können, wenn es ihrem Wunsch entspricht». Nach Angaben der Ministerin leben derzeit 11.000 Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz in einer stationären Einrichtung. Die jetzt geschlossene Zielvereinbarung soll diesen Prozess vorantreiben und baut vor allem auf der engen Zusammenarbeit aller beteiligten Partner auf. Geplant ist ein schrittweises Vorgehen, das zunächst eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Wohn- und Betreuungssituation von Menschen mit Behinderungen vorsieht. Dabei sollen die regionale Verteilung der Angebote, ihre Differenzierung und der vorhandene Bedarf untersucht werden. Daneben sollen rechtliche Hemmnisse zur Stärkung gemeindenaher Wohnformen analysiert und entsprechende politische Initiativen zu ihrer Überwindung vorbereitet werden. Darauf aufbauend sollen Projekte zur schrittweisen Dezentralisierung von Einrichtungen und zum Auf- und Ausbau differenzierter ambulanter Strukturen entwickelt und umgesetzt werden. Bereits existierende Hilfe- und Unterstützungsformen wie das Persönliche Budget oder die persönliche Assistenz sowie die individuelle Hilfeplanung sind bei diesem Vorgehen von grundlegender Bedeutung. Die Partnerinnen und Partner haben vereinbart, insbesondere auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in den Prozess einzubeziehen. Die Umsetzung der einzelnen Schritte soll die bisher existierende Vertragskommission zur Umsetzung des § 93 BSHG übernehmen, deren bisherige Aufgabe die Erarbeitung eines Rahmenvertrages zwischen Kostenträgern und Einrichtungen ist. Dafür wird die Vertragskommission um Vertreter der Selbsthilfe behinderter Menschen erweitert. Die Ministerin dankte der Expertenkommission für die gute und intensive Vorbereitung der Zielvereinbarung. Sie wies darauf hin, dass auch die Selbsthilfeverbände der behinderten Menschen als Experten in eigener Sache eng an der Vereinbarung mitgewirkt haben. «Maßgebend für den Veränderungsprozess sind die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen selbst; dies schließt nicht zuletzt ganz selbstverständlich deren Mitwirkung und Mitbestimmung am Veränderungsprozess mit ein», so die Ministerin. omp
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