
Foto: Ralph Milewski / KI
Fladungen (kobinet) Die Bundesregierung präsentiert den Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes als Reform mit neuen Pflichten für private Anbieter und verbesserten Rechten im Alltag. Im Entwurf selbst finden sich diese Versprechen jedoch kaum wieder. Die vorgesehenen Regelungen verändern die tatsächliche Zugänglichkeit privater Angebote nur in Ausnahmefällen.
Die strukturelle Lücke der Reform
Der Kern des Problems ist schnell beschrieben: Die Reform verpflichtet private Anbieter nur dann, Barrieren zu beseitigen, wenn es baulich möglich und zumutbar ist. Das klingt zunächst vernünftig. Betrachtet man die Einschränkung jedoch im Alltag, zeigt sich ihre Wirkung. Sie funktioniert wie eine Generalvollmacht für Ausnahmen. Fast jeder Altbau, jede enge Tür, jede Treppe, jedes Podest und jeder schmale Gehweg wird automatisch zum Argument gegen Barrierefreiheit. Genau die Orte, an denen Menschen mit Behinderungen scheitern, fallen damit aus der Reform heraus.










































