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15.12.2004 - 09:45

Behindertenarbeit an Hochschulen in Hessen gefährdet.

Mainz (kobinet) Die gestern im Hessischen Landtag erfolgte Verabschiedung einer Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft behinderter und chronisch kranker Studierender heftig kritisiert. Dadurch werde eine Interessenvertretung von behinderten und chronisch kranken Studierenden nahezu unmöglich gemacht. Die finanziellen Mittel der Studierendenschaften sollen nämlich massiv gekürzt werden.

«Behindertenreferate in den Allgemeinen Studierendenausschüssen und Interessengemeinschaften behinderter Studierender stellen an vielen Hochschulen in Deutschland die einzige Vertretungen der Interessen behinderter und chronisch kranker Studierender dar. Die Hochschulen sollen zwar Behindertenbeauftragte ernennnen, neben dem - oft zusätzlichen - Amt erhalten sie jedoch nur in Ausnahmefällen genug Zeit und Geld, um diese Aufgabe erfülllen zu können. Die finanziell von den Studierendenschaften getragene studeentische Selbsthilfe ergänzt im Idealfall die Arbeit der Beauftragten, ersetzt sie aber auch vielfach», erläutert Sven Drebes von der BAG behinderter und chronisch kranker Studierender die Rahmenbedingungen an den Hochschulen.

Hessen habe bisher überdurchschnittlich viele und aktive Behindertenreferate und Interessengemeinschaften und könne als vorbilldlich bezeichnet werden. Werden nun die Mittel der
Studierendenschaften, die ausschließlch von den Studierenden selbst aufgebracht werden, per Gesetz gekürzt, könne diese von behinderten und chronisch kranken Studierenden weitgehend ehrenamtlich geleistete Arbeit nicht mehr wie bisher aufrecht erhalten werden. Das Ziel der barrierefreien Hochschule sei dadurch in Gefahr.

Ein Appell der Interessenvertretungen behinderter Studierender konnte die Hessische Landesregierung und die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag jedoch nicht davon abhalten die geplanten Änderungen zu beschließen. Das Gesetz wurde gestern im Landtag verabschiedet. omp
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