
Berlin (kobinet) Im Rahmen der Vorlage des Antidiskriminierungsgesetzes zeigten sich Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen davon überzeugt, dass mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz die Bürgerrechte entscheidend gestärkt werden. «Rot-Grün bringt ein modernes Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg. Es stärkt die Bürgerrechte und bringt mehr Teilhabegerechtigkeit am Markt. Das Gesetz ist von großer Bedeutung für das Ansehen Deutschlands in Europa und der Welt. Dies ist ein weiterer Meilenstein moderner rot-grüner Gesellschaftspolitik. Nach Staatsbürgerschaftsreform und Lebenspartnerschaftsgesetz folgen nun mit Informationsfreiheitsgesetz sowie dem Antidiskriminierungsgesetz die nächsten Schritte. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzen wir EU-Richtlinien gegen Diskriminierung sachgerecht und mit Augenmaß in deutsches Recht um», heißt es in der Erklärung der Grünen-Politiker. Die Umsetzung der EU-Richtlinien erfolge in einem einheitlichen eigenständigen Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Das Gesetz trete Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung wirksam entgegen. Kernpunkte sind ein Benachteiligungsverbot für den Bereich Beschäftigung und Beruf und für das allgemeine Zivilrecht beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Besonders positiv sei hervorzuheben, dass alle relevanten Diskriminierungsgründe in sämtlichen Teilen des Gesetzes berücksichtigt seien. Damit werde ein stimmiger Schutzstandard geschaffen. «Die Werteordnung des Grundgesetzes erteilt Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale eine klare Absage. Es ist ein Verlust für die Gesellschaft, wenn die Chancen von Frauen, behinderten Menschen, Angehörigen kleinerer Religionsgemeinschaften, älteren Menschen, Lesben und Schwule oder Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft im Wirtschafts- oder Arbeitsleben willkürlich beschnitten werden. Wir appellieren an Wirtschaft und Verbände, gemeinsam mit der Politik gegen Benachteiligungen vorzugehen. Geschlechtergerechtigkeit und Ausbau des Diskriminierungsschutzes sind keine Luxusartikel, sondern notwendige Zutaten wirksamer Modernisierungsrezepte. International kann keine Volkswirtschaft bestehen, die nur nach Altvätersitte geführt wird. Im Zeitalter der Globalisierung ist die Anerkennung von 'Diversity' ein wichtiges Element für wirtschaftlichen Erfolg und für das Ansehen Deutschlands in der Welt», so Beck und Schewe-Gerig. Mit dem ADG führten rot-grün den Gemeinwohlgedanken und die Achtung der persönlichen Handlungsfreiheit produktiv zusammen. Selbstverständlich blieben sachgerechte Unterscheidungen von diesem Gesetz unberührt. Diskriminierungsschutz bedeute nicht Privilegien für bestimmte Gruppen, sondern bedeute Anspruch auf Respekt und gleiche Chancen. Vergleichbare Antidiskriminierungsgesetze gibt es bereits in vielen europäischen Ländern (zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Skandinavien oder in Irland). Sie hätten sich in der Praxis als gut handhabbar erwiesen und die politische Kultur bereichert. omp
Walter Keim schrieb am 02.01.2005, 14:58
Aufruf an Abgeordnete: Informationsfreiheitsgesetz ohne wenn und aber und nicht nur zur Probe
Sehr geehrter Damen und Herren Abgeordnete,
als das BMI die Bürger im Sommer 2001 eingeladen hat ein Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren, habe ich das sehr begrüsst, da Deutschalnd dadurch die Chance hatte, mit der internationalen Entwicklung aufzuschließen.
Als im Dezember 2001 noch kein Gesetzentwurf vorlag, habe ich in der Petition vom 21.12.01 vorgeschlagen, dass der Bundestag das Gesetz selber einbringt.
Bisher ist Deutschland nämlich das einzige bedeutende Land in Europa (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) das ohne das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung): home.online.no/~wkeim/foi-europe.jpg und home.online.no/~wkeim/foi-laws-eu-de.jpg.
Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher.
Überall in Europa wurde auf der Basis Empfehlung 81 (19) des Europarats aus dem Jahre 1981 die Informationsfreiheit eingeführt, beispielsweise fehlt auf dem Balkan nur noch Montenegro. Wird Deutschland auch vom letzten Balkanland überholt werden? Werden in Europa übliche Standards von Bürgerfreundlichkeit in Deutschland eine Chance haben?
Die UN, OSCE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist:
The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.
Ich habe es begrüßt, dass der Petitionsausschuss die Petition vom 21.12.2001 "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsformationsfreiheit überwinden" am 1.12.2004 befürwortete: www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_295/01.html. Der Beschluss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen lautete, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen.
Am 17. Dezember 2004 wurde der Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht.
Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein aufrechter Kämpfer für die Informationsfreiheit und hat schon 1986 und später 1997 dem Bundestag ein Gesetz vorgeschlagen.
Mit Recht hat die SPD darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz in der Tradition Willy Brandts steht "mehr Demokratie" zu wagen. Ich möchte hinzufügen, dass hier auch Bundespräsident Heinemanns Visionen und Gedanken, dass der Staat der Diener des Bürgers wird, Pate stehen.
Auch die FDP und die Abgeordnete Petra Pau der PDS waren der Informationsfreiheit gegenüber sehr positiv und fordern Verbesserungen des Entwurfs.
Dem steht, wie die Zeit 2001 formulierte "der Aufstand der Amtsschimmel" entgegen. Ist "der Widerstand der versammelten Ministerialbürokraten gegen das Gesetz ... (ein) Rückzugsgefecht, zumal auch in Deutschland die Revolution seit einigen Jahren bereits stattfindet"?
Nachdem Minister Schily gescheitert war, mit Hilfe des Kanzleramtes die erste Beratung am 17.12.04 abzusetzen, schloss er sich der Skepsis der CDU/CSU an, gab dem anonymen Amtsschimmel der Ministerialbürokratie ein Ansicht und profilierte sich als Schutzpatron des Aufstandes der Amtsschimmel.
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". ....