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15.12.2004 - 15:05

Wozu Blindengeld?.

Frankfurt/Main (kobinet) Die Kommentare unter der Rubrik «Fremde Federn» in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben in der deutschen Medienlandschaft eine besondere Bedeutung. Dem freien Journalisten Keyvan Dahesch ist es gelungen, dort einen Beitrag zum Blindengeld zu veröffentlichen, den die kobinet-nachrichten mit freundlicher Genehmigung des Autors im folgenden abdrucken: Wozu Blindengeld? Von Keyvan Dahesch «Tausche Blindengeld gegen Augenlicht», stand auf mehreren Transparenten bei der bislang größten Demonstration blinder Menschen in Deutschland. Nach übereinstimmenden Angaben der Polizei und der Blindenverbände waren mehr als 10.000 Betroffene nach Hannover gekommen, um gegen die Absicht Niedersachsens zu protestieren, das dort seit 40 Jahren bestehende Landesblindengeldgesetz zum kommenden Januar abzuschaffen und die Bedürftigen an die allgemeine Sozialhilfe zu verweisen. Sollten die anderen Bundesländer dem Beispiel der Regierung des Ministerpräsidenten Wulff folgen, fürchten die rund 200.000 betroffenen Menschen - davon stehen nur etwa 30 Prozent im Berufsleben - in die frühere gesellschaftliche Isolation zurückzufallen, aus der sie mühsam herausgekommen sind. Denn: Wer über eine längere Zeit für ein Hilfsmittel oder eine Urlaubsreise mit Begleitung 2.600 Euro spart, verliert den Sozialhilfeanspruch. Fehlendes Augenlicht ist eine der schwersten Behinderungen. Deshalb haben alle Regierungen seit 1918 den Kriegsblinden neben allen anderen Zuwendungen ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld zugestanden, damit sie die Folgen ihrer Beeinträchtigung lindern können. In gleicher Weise verfahren die Berufsgenossenschaften mit Personen, die ihr Sehvermögen durch einen Arbeitsunfall eingebüßt haben. Die Forderung blind geborener, durch Krankheit oder Altersschwäche erblindeter Menschen nach einer ähnlichen Hilfe wurde nach 1945 in Hessen, Bayern, Niedersachsen und in den siebziger Jahren in den übrigen und gleich nach 1990 auch in den neuen Bundesländern erfüllt. Während die für Leistungen an Kriegs-, Wehrdienst- und Verbrechensopfer zuständige Bundesregierung bislang die Höhe und die Anpassung der Zuwendungen an Preissteigerungen nicht geändert hat, haben die Bundesländer mit Hinweis auf sinkende Steuereinnahmen das Blindengeld Schritt für Schritt gekürzt. Hamburg und Thüringen beabsichtigen die Kürzung vom kommenden Januar an. Die knapp 13.000 nichtsehenden Menschen in Niedersachsen, von denen lediglich vier Prozent berufstätig sind und einen den Schwerbehinderten zustehenden Steuerfreibetrag nutzen können, beklagen, der Ministerpräsident habe sein Wort gebrochen: «Nachdem er uns für das Verständnis zum Kürzen der Hilfe um 20 Prozent im vergangenen Jahr gelobt und keine weiteren Opfer mehr versprochen hatte, will er nun den Hahn ganz zudrehen», beklagt die Vorsitzende der Blindenorganisation, Helga Neumann. Sie braucht - wie alle älteren Menschen ohne Sehkraft - in vielen Fällen Unterstützung. Da ihr infolge einer Krankheit zum Rollstuhlfahrer gewordener Ehemann das nicht leisten kann, muß sie gegen Entgelt fremde Hilfe in Anspruch nehmen. Wer dieses Schicksal als Älterer erleidet - das sind zwei Drittel der 200.000 blinden Menschen -, benötigt zu fast jedem Handgriff Hilfe, die die Angehörigen auf Dauer überfordert. Doch auch jüngere und bewegliche Menschen ohne Sehvermögen können nur geübte Wege - und auch diese nur, wenn sie nicht zu unübersichtlich sind - alleine gehen. Weicht auch nur etwas vom Gewohnten ab, stehen sie im besten Fall orientierungslos da. Ansonsten können sie sich weh tun. Auf dem Nachhauseweg fiel vor Jahren in Nürnberg ein Blinder mit seinem Stock in eine nur mit einer Flatterleine unzureichend gesicherte Baustelle und brach sich das Genick. Zum Einkaufen, Ärzte- und Behördenbesuch, Spazierengehen, Vorlesen und auf Reisen brauchen sie Taxi oder Begleitung. Wollen sie die Angehörigen nicht überfordern und Freundschaften nicht überstrapazieren, müssen sie dafür fremde Personen bezahlen. Und die Hilfsmittel, die einen Teil der Behinderung ausgleichen können, sind wegen geringer Abnehmerzahl recht teuer. So kosten ein Vorlesegerät mindestens 4.300 Euro, die Software zum Anhören des Inhalts auf dem Handydisplay 250 plus 35 Euro für jede neuere Version und ein Buch in Blindenschrift bis zum Zehnfachen des Preises für das Werk in Normalschrift. Vielleicht beherzigen Wulff und seine Sozialministerin Ursula von der Leyen die Bitte des Geschäftsführers des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Andreas Bethke: sich einen halben Tag mit einer Augenbinde zu bewegen, die andere Hälfte einen blinden Menschen bei den Verrichtungen innerhalb und außerhalb der Wohnung zu begleiten und dann über die Entscheidung zum Blindengeld nachzudenken. omp Der Artikel erschien am 14.12.2004 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 

 
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