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15.12.2004 - 16:09

Kommunale Haushalte nicht auf Kosten Behinderter sanieren.

Berlin (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) erklärte heute seine Unterstützung der Bundesregierung bei ihrem Bemühen, die durch ein Kommunales Entlastungsgesetz (KEG) drohenden Einschnitte bei sozialen Leistungen abzuwenden. Die Regierung hatte den vom Bundesrat vorgelegten KEG-Entwurf im Wesentlichen abgelehnt, weil mit ihm gravierende Leistungseinschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen verbunden wären.

«Die kommunalen Finanzen dürfen nicht auf Kosten hilfsbedürftiger Menschen saniert werden», sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV. Er appellierte an den Bundestag, sich der Stellungnahme der Bundesregierung anzuschließen und den Gesetzentwurf nicht passieren zu lassen. Eine Umsetzung des KEG laufe darauf hinaus, dass durch eine Finanzkraftklausel individuelle Rechtsansprüche hilfsbedürftiger Menschen unter einen Kostenvorbehalt gestellt würden, erklärte Schneider. «Die Folge wäre eine Hilfe nach Kassenlage.»

Für den DPWV sei es unverständlich, wie der Bundesrat sich dafür aussprechen konnte, das Wunsch- und Wahlrecht faktisch abzuschaffen, sagte der Hauptgeschäftsführer. Noch vor wenigen Jahren habe der Bundesrat im Rahmen der Gesetzgebung zum Sozialgesetzbuch IX beschlossen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden soll. hjr
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