Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute in Berlin einen Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe verabschiedet. Behindertenbeauftragter Karl Hermann Haack sieht darin eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion und Entwicklung der Lebensverhältnisse behinderter Menschen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte: Gesetze für Behinderte sind gut - die Umsetzung mangelhaft. Der Bericht enthalte die Bilanz von sechs Jahren erfolgreicher Politik dieser Bundesregierung, die den Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe durch Gesetzgebung und begleitende Maßnahmen energisch vorangetrieben hat, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack (SPD). «Dazu haben auch die betroffenen Menschen und ihre Verbände mit ihrer Kompetenz beigetragen. Mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung waren die Richtschnur bei der Neufassung des Rehabilitations- und Teilhaberechtes im SGB IX (2001) und bei der Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (2002). In diesem Jahr hat die Bundesregierung mit der flächendeckenden Einführung des persönlichen Budgets als neue Leistungsform ermöglicht, dass Menschen mit Behinderungen die für sie notwendigen Leistungen zur Teilhabe gemäß ihren persönlichen Bedarfen wählen können. Zudem wurden mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und der Initiative ‚Jobs ohne Barrieren' die Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen weiter ausgebaut.» Der Bericht nenne aber auch die Probleme und Widerstände, denen sich die behinderten Menschen selbst gegenüber sehen und die die Umsetzung der neuen Behindertenpolitik immer noch erschweren, so Haack. So sei es Tatsache, dass die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern (inklusiver Unterricht) in Deutschland noch immer die Ausnahme darstellt. Auch um diese im europäischen und internationalen Vergleich beschämende Bilanz zu verbessern, werde die Bundesregierung mit den Ländern in einen Dialog um die Stelle der Schule als Ort von Rehabilitation und Teilhabe treten. Zur Verabschiedung des Berichts der Bundesregierung erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer: «In der Behindertenpolitik hat die rot-grüne Bundesregierung einen Paradigmenwechsel für eine selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben eingeleitet, den wir ausdrücklich begrüßen. Wir müssen allerdings feststellen: Die Gesetze sind gut. Die Umsetzung ist noch mangelhaft.» Sowohl beim SGB IX als auch beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) klafften bei der Umsetzung Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Dies gelte insbesondere hinsichtlich der Verwirklichung des Wunsch- und Wahlrechts behinderter Menschen, der trägerübergreifenden Beratung durch die gemeinsamen Servicestellen, des Zusammenwirkens der Reha-Leistungen und der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. «Unser Ziel ist, dass sich die Rehabilitation vom traditionellen trägerbezogenen Denken löst und mit einem trägerübergreifenden, integrierten und interdisziplinären Ansatz fortschrittliche Konzepte zur Krankheits- und Lebensbewältigung bietet», betonte Bauer. Gerade behinderte Menschen seien von dem harten Verdrängungswettbewerb um die abnehmende Zahl der Arbeitsplätze in Deutschland besonders betroffen. Dies verschärfe sich durch Hartz IV nochmals. Problematisch wirke sich der Abbau von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen für benachteiligte und schwer vermittelbare Personengruppen aus. Mit dem Wegfall der Zielgruppenorientierung werden spezifische Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen eingestellt, von denen viele behinderte Frauen profitiert haben. Der Sozialverband befürchtet daher, dass Hartz IV die positiven Wirkungen des eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik teilweise aufhebt. sch Der Bericht kann auf www.bmgs.bund.de als Broschüre bestellt oder herunter geladen werden.