Berlin (kobinet) Als verbesserte Leistungen für Menschen mit Behinderung hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge die Einführung eines Bundesteilhabegeldes empfohlen. In einer heute in Berlin verbreiteten Pressemitteilung heißt es: «Der Deutsche Verein als bundesweites Forum kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit empfiehlt die Einführung eines Teilhabegeldes, mit dem auch der Bund in die Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe einbezogen wird.» Der Bund könne, so der Vereinsvorsitzende Dr. Konrad Deufel, mit der Einführung des Bundesteilhabegeldes seiner staatlichen Gesamtverantwortung gerecht werden und so mehr Selbstverantwortung und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen befördern. Über das Bundesteilhabegeld soll der Leistungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, über einen Geldbetrag zum Nachteilsausgleich verfügen. Orientiert an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sollte dieser monatlich 553 Euro betragen. Das Bundesteilhabegeld soll zur eigenständigen Verwendung für Teilhabebedarfe der Eingliederungshilfe zur Verfügung stehen. Zur Finanzierung soll nach den Vorstellungen des Vereins neben dem Wegfall der Gewährung von Kindergeld für den betroffenen Personenkreis auch die Umwidmung der rückläufigen Aufwendungen in der Kriegsopferversorgung eingesetzt werden. sch