
Mulfingen (kobinet) Der Hungerstreik von Uwe Meister aus Schauenburg in Nordhessen für eine adäquate Assistenzabsicherung durch die Versicherung beschäftigt mittlerweile auch bundesweit die Gemüter. Das Forum selbstbestimmter Assistenz hat sich mit dem Hungerstreikenden solidarisiert. «Wir sind tief betroffen, dass Uwe Meister zu seinem solchen Schritt greifen muss, um seinem Recht auf eine adäquate Assistenz Nachdruck zu verleihen. Wir unterstützen ihn in seinem Kampf für eine längst überfällige Regelung durch die gegnerische Versicherung nach seinem Motorradunfall vor über zwei Jahren voll und ganz», erklärte Elke Bartz, die Vorsitzende des Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen - ForseA e.V. Uwe Meister spreche mit seiner Aktion ein Problem an, mit dem viele behinderte Menschen nach Unfällen im stillen zu kämpfen hätten. Die Versicherungen verschleppten häufig Entscheidungen und brächten damit die Betroffenen in große Probleme. Die GVV-Versicherung forderte ForseA auf, endlich zu handeln, alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Versicherung. Noch bis Weihnachten will Uwe Meister seinen am 12. Dezember begonnenen Hungerstreik fortsetzen, um seinem Recht Nachdruck zu verleihen. omp
Michael Rüther schrieb am 21.12.2004, 15:16
Uwe Meister gebührt meine Hochachtung und uneingeschränkte Solidarität. Ich habe selbst fast 7 Jahre Rechtsstreit mit einer BG hinter mir, der dann mit einem Vergleich endete, bei dem ich "über den Tisch gezogen" wurde. Hier wäre einmal ein direkter Eingriff durch Horst Frehe denkbar, der noch vor wenigen Tagen an Ilja Seifert schrieb, Zitat:"Das Persönliche Budget hat nach dem Gesetz bedarfsdeckend zu sein. Wenn Leute das nicht für sich durchsetzen, liegt es doch nicht an dem Instrumentarium. Selbstbestimmung bedeutet nicht Versorgung. Die Revolution kommt nicht nach durchschlafener Nacht (Wolf Biermann). Es kommt auf uns an." Na, denn man tau! Hoffentlich verhungert da keiner! Ich glaube eher, es gilt noch immer das 10. Gebot des Sozialstaates, "Stelle einen Antrag! Den darfst Du stellen, wenn Du dazu berechtigt bist. Ob Du das bist, hast Du weitgehend selbst in der Hand."