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30.12.2004 - 04:00

Steuerbonus bei Pflege von Angehörigen.

Berlin (kobinet) Bei der Pflege von Angehörigen gibt's einen Steuerbonus. In der Steuererklärung kann einem Bericht der Ärztezeitung zufolge ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro angesetzt werden. Auch Rentenansprüche werden erworben.

Mehr als zwei Millionen Menschen sind dem Bericht zufolge in Deutschland dauerhaft pflegebedürftig. Etwa 70 Prozent davon werden von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Das honoriert der Staat mit Steuervorteilen und zusätzlichen Rentenansprüchen. Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro Steuern sparend geltend machen. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Die Ärztezeitung nennt hierfür ein konkretes Beispiel: Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent läßt das Finanzamt für den Pauschbetrag eine Steuerrückzahlung von etwa 370 Euro springen (Ersparnis inklusive neun Prozent Kirchensteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag). omp
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