Schauenburg (kobinet) Uwe Meister aus Schauenburg kann nicht nachvollziehen, warum die GVV-Versicherung ihrer Pflicht nicht nachkommt. Wie der Schauenburger soeben gegenüber kobinet-nachrichten berichtet, hat die GVV-Versicherung mit einem Schreiben an seinen Rechtsanwalt reagiert. Darin lehnt sie jegliche Zahlungen ab und beruft sich auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, durch das Meister nach seinem unverschuldeten Motorradunfall in Pflegestufe II eingestuft wurde (siehe auch kobinet-nachrichten vom 24. Dezember). Die GVV argumentiert damit, dass durch die 410 Euro Geldleistungen der Pflegeversicherung der komplette Hilfebedarf gedeckt sei. Ansonsten würde das Verfahren den Rechtsweg nehmen.
«Auf meinen Brief hat die GVV erst gar nicht reagiert», berichtet Uwe Meister. «Ich habe der Versicherung versucht darzustellen, dass mein Hilfebedarf weit über die grundpflegerischen Leistungen der Pflegeversicherung hinausgeht». Die Versicherung scheine auch nicht zu interessieren, dass Uwe Meisters Ehefrau Bärbel ihre Vollzeitstelle verloren hat. Sie hatte im Architekturbüro ihres Mannes gearbeitet, das er nach seinem Unfall aufgeben musste. Die 410 Euro Pflegegeld und die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeversicherung müssten ausreichen, um den Verdienstausgleich zu kompensieren, meint die GVV.
«Ich kann gar nicht genau sagen, was ich nach diesem Schreiben der GVV empfinde», meint Bärbel Meister. «Es ist eine Mischung aus Wut, Enttäuschung und Unverständnis über das Verhalten der Versicherung. Die Gesundheit kann niemand meinem Mann zurückgeben. Aber es muss doch möglich sein, wenigstens die finanziellen Folgekosten auszugleichen. Wir wollen doch nichts anderes, als eines Tages trotz der bleibenden Behinderungen ein einigermaßen ‚normales' Leben führen. Wir wissen ja, dass es niemals mehr genau wie früher werden kann. Aber wir haben nicht erwartet, dass die Versicherung so unmenschlich reagiert und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen will».
Uwe Meister schildert, er habe vor einiger Zeit aus lauter Verzweiflung über die permanente Überforderung seiner Frau durch die Pflege erwogen, für eine gewisse Zeit in ein Heim zu ziehen. Selbst die Kostenübernahme für diesen Verzweiflungsschritt lehnte die GVV ab mit der Begründung, er sei ja zuhause durch seine Frau ausreichend versorgt.
Dazu erklärt Dr. Corina Zolle, Vorstandsmitglied des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA): «Es ist nicht ungewöhnlich, dass Versicherungen trotz eindeutiger Rechtslage nicht bezahlen wollen. Viele versuchen, die Verfahren so lange wie möglich hinauszuzögern». Seien die Geschädigten dann zermürbt, würden ihnen inakzeptable Vergleichsangebote gemacht. Die Geschädigten nähmen die Vergleiche dann häufig unter dem ungeheueren psychischen Druck an, obwohl sie wüssten, damit ‚über den Tisch gezogen' worden zu sein. «Was die GVV macht, nämlich sämtliche Leistungsansprüche rigoros abzuweisen, ist die Krönung. So etwas erlebt man doch nicht jeden Tag. Sie wirbt damit preiswert zu sein. Billig wäre richtiger, denn es ist ganz schön billig, wie sie mit Uwe Meister als Unfallgeschädigtem umgeht. Wir können ihn nur ermutigen, sein Vorhaben umzusetzen und im Januar eine einstweilige Verfügung zu beantragen». elba