Berlin (kobinet)Ab dem 1. Januar wird es zahlreiche Neuerungen im Sozialrecht geben. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) stellt sie auf seinen Internetseiten dar.
Die Neuerungen bzw. Änderungen betreffen Bereiche wie Gesundheit, Rente, Pflegeversicherung und Sozialhilfe. elba