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30.12.2004 - 12:42

Keinen Euro verschenken.

Hagen (kobinet) Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Enthinderungspolitik in der PDS von Nordrhein-Westfalen hat heute darauf hingewiesen, dass Sozialhilfe beziehende behinderte Menschen keinen Euro zu verschenken haben. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gelte noch bis zum 31.12.2004 23:59 Uhr. Ralf Sondermeyer erklärte: «Das heißt, alle bis dahin eingehende Anträge müssen nach dem alten BSHG bearbeitet werden. Dies gilt besonders für einmalige Beihilfen wie z.b. Hilfe zur Wohnungsrenovierung, defekte Möbel oder kaputte Fernseher. Auch wenn viele Ämter geschlossen haben oder nur mit Notbesetzung arbeiten wegen der Hartz IV Anträge, hat jeder das Recht einen Antrag zu stellen. Dies kann zur Not auch durch einen formlosen Brief geschehen, der in den Hausbriefkasten des Amtes eingeworfen wird.» Man sollte sich in keinem Fall abwimmeln lassen und die Behauptung akzeptieren, das BSHG gelte ab dem 1. Januar nicht mehr und deshalb seien keine Anträge mehr möglich sind. Behinderte sollten überprüfen, ob sie noch einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben und einen Antrag stellen. sch  

 
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