
Frankfurt a.M. (kobinet) Das Land Hessen stellt Mittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Darauf weist das Frankfurter Stadtplanungsamt hin. Seit dem Jahre 2002 sind im Landeshaushalt jährlich 500.000 Euro für den Abbau von Hindernissen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld eingeplant. Anträge sind beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau erhältlich. Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2005. Interessenten wenden sich an das Frankfurter Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 069/212-34351 (Frau Guttmann) oder 069/212-30165 (Frau Wirtz). Gefördert wird mit einem Zuschuss, der bei Mietwohnungen bis zu 80 Prozent der Maßnahmekosten und bei einer vom Eigentümer oder einem Angehörigen genutzten Wohnung bis zu 50 Prozent betragen kann. Auch sind Mieter selbst antragsberechtigt, wenn sie die Maßnahme mit Einverständnis des Vermieters selbst finanzieren. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmekosten ab 1.000 Euro. Mit den Baumaßnahmen darf vor Bewilligung des Kostenzuschusses nicht begonnen werden. Menschen mit Behinderungen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie allein nicht zurecht kommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum durch Menschen mit Behinderungen nutzbar. omp