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kobinet-nachrichten 11.01.2005 - 14:30
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Querschnittgelähmten wurde Saunabesuch verweigert

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Bad Kreuznach (kobinet) Weshalb auch in Deutschland ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz dringend nötig ist, belegt ein aktueller in Bad Kreuznach aufgetretener Diskriminierungsfall. Einem querschnittgelähmten Rollstuhlnutzer wurde dort der Besuch der Sauna im Bäderhaus aus «Gründen der Sicherheit und der Hygiene» verweigert. Dies meldet heute die Mainzer Allgemeine Zeitung. In Begleitung seiner Frau und einer weiteren Person sei der 49jährige Martin Wester aus Mainz dem Zeitungsbericht zufolge angereist, nachdem dieser Tags zuvor im Bäderhaus angerufen und gefragt hatte, ob er als behinderter Gast mit Problemen rechnen müsse. Nein, habe es da geheißen, es sei ein Aufzug vorhanden, «wir seien willkommen», erinnert er sich. Das sei nach Aussage des Prokuristen des Bäderhauses, Dieter Gronbach, leider eine falsche Auskunft gewesen, ja eine Panne. Zwar sei das Bäderhaus auf den Besuch Behinderter eingerichtet, ihnen werde sogar ein Bäderhaus-Rollstuhl zur Verfügung gestellt, aber die Anlage sei eben doch nur begrenzt behindertengerecht. Nur wer in der Lage sei, die «zwei, drei Meter» zwischen der Sauna-Tür und dem Sauna-Sitzplatz zurück zu legen, also über ein «Restgehvermögen» verfüge, könne das Angebot nutzen. Außerdem gebe es Stufen im Haus, keine Einstieghilfe in die Wasserbecken, heißt es im Bericht der Mainzer Allgemeinen Zeitung. Diese Begründung ist für Martin Wester nicht schlüssig. Schließlich habe er mit Hilfe seiner Begleiter die Eingangstreppen im Bäderhaus bereits überwunden, bevor er abgewiesen wurde. Stufen seien doch kein Problem. Und der Hinweis auf die Hygiene ist in seinen Augen nicht stichhaltig. Zum einen, weil es ja den Bäderhaus-Rollstuhl (der ihm allerdings nicht angeboten worden sei) gibt, zum anderen, weil der eigene Rollstuhl im Haus hätte abgeduscht werden können. Der Mainzer erinnert sich dem Bericht zufolge daran, dass Gronbach befürchtete, der Rollstuhl könne in der Aufguss-Sauna zu heiß werden. «Unfug, ich besitze selbst eine Sauna zuhause, die ich bei 95 Grad nutze, außerdem besitzen die hauseigenen Stühle keine Metallteile», sagt Wester. Für das Netzwerk Artikel 3 ist dies ein klassischer Diskriminierungsfall, der deutlich mache, weshalb wir auch in Deutschland dringend ein schlagkräftiges Antidiskriminierungsgesetz bräuchten. Dies sei ein klassischer Fall, wo behinderte Menschen dem Gutdünken Einzelner ausgeliefert sind ohne bisher eine rechtliche Handhabe dagegen zu haben. Typisch sei auch, dass wieder einmal der Aspekt der Sicherheit angeführt wird, um behinderten Menschen ihre Bürgerrechte zu verweigern. Daher müsse für das Antidiskriminierungsgesetz hier eine klare Formulierung gefunden werden, damit sich Diskriminierer zukünftig nicht mehr hinter solchen fadenscheinigen Argumenten so einfach verstecken könnten. omp 

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