
Köln (kobinet) Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert Arbeitsassistenten für über 100 schwerbehinderte Menschen, damit sie einen qualifizierten Beruf ausüben können. Dies meldet der Verband in einer Pressemitteilung. «Für viele sehr schwer behinderte und hochqualifizierte Menschen ist ein ständiger Helfer am Arbeitsplatz oft die einzige Chance, einen Beruf ausüben zu können. Das Rheinische Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) finanziert derzeit für 108 Personen eine solche Hilfe am Arbeitsplatz, eine so genannte Arbeitsassistenz. Die jährlichen Aufwendungen für Arbeitsassistenz belaufen sich nach Angaben der Leiterin des LVR-Integrationsamtes, Dr. Helga Seel, auf über 500.000 Euro. Dies gab sie beim Besuch eines behinderten Wissenschaftlers am Fraunhofer-Institut in Sankt Augustin bei Bonn bekannt», heißt es in der Pressemeldung. Erst seit wenigen Jahren sind die Integrationsämter in Deutschland durch eine gesetzliche Neuregelung in der Lage, Arbeitsassistenz zu finanzieren. Gleichwohl hat diese Form der Hilfe nach Ansicht von Dr. Helga Seel mit 108 geförderten Personen im Landesteil Nordrhein - dem Zuständigkeitsgebiet des LVR - inzwischen einen festen Platz unter den Förder-Instrumenten für behinderte Menschen im Beruf. Das von ihr geleitete Rheinische Integrationsamt hat hierfür in den vergangenen vier Jahren 1,8 Millionen Euro bewilligt. Mit der Arbeitsassistenz soll Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Handreichungen am Arbeitsplatz nicht ausführen können, ansonsten aber in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Diese Hilfestellung übernimmt die Assistenzkraft auf Anweisung des behinderten Beschäftigten. Den Kernbereich ihrer Arbeit müssen die behinderten Personen nach Informationen des LVR in jedem Fall selbst bewältigen. Für die Arbeitsassistenz wird der behinderte Mensch zum Unternehmer in eigener Sache: Er wird zum Arbeitgeber und stellt die Assistenzkraft selber ein oder er beauftragt einen Dienstleister auf eigene Rechnung mit der Assistenz. Das Integrationsamt erbringt hierfür eine Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets. Die Höhe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen im Einzelfall. Im Regelfall sind, abhängig vom täglichen Unterstützungsbedarf, zwischen 275 und 1.100 Euro monatlich möglich. In besonderen Härtefällen kann das Budget höher sein. Das LVR-Integrationsamt führt derzeit das bundesweite Forschungsprojekt «Arbeitsassistenz zur Teilhabe - ArzT» durch, um die Umsetzung der neuen Leistung zu untersuchen und weiterzuentwickeln. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass mit Hilfe der Arbeitsassistenz viele jüngere schwerbehinderte Menschen mit hohen Qualifikationen ihren Platz im Arbeitsleben gefunden haben. Aufgrund der Schwere ihrer Behinderung wäre dies nach Aussage des LVR ohne diese Unterstützung nicht möglich gewesen. Der Personenkreis der Antragsteller besteht fast ausschließlich aus Menschen mit körperlichen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen (Rollstuhlfahrer, blinde und gehörlose Menschen). Das Alter rangiert von 26 Jahren bis 63 Jahren, wobei der Altersschwerpunkt zwischen 30 und 45 Jahren liegt. Das Berufsspektrum reicht von Juristen, Ärzten, Psychologen/ Pädagogen, Wissenschaftlern, Verwaltungsangestellten bis hin zu Selbständigen. Die Mittel, mit denen die Hilfe finanziert wird, stammen aus der Ausgleichsabgabe, die öffentliche und private Arbeitgeber an das zuständige Integrationsamt zahlen müssen, wenn sie weniger schwerbehinderte Personen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen ab 20 Beschäftigten müssen eine Quote von fünf Prozent erfüllen. omp