31.01.2005
- 12:55
ABiD will Sachverstand in Antidiskriminierungsgesetz einbringen.
Berlin (kobinet) In einem Schreiben an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) erklärte der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) seine Beritschaft, aktiv am Zustandekommen eines wirkungsvollen Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) mitzuarbeiten. «Wir finden es positiv, dass ein Gesetzentwurf vorliegt, der insofern umfassenden Charakter hat, als er viele von Benachteiligungen betroffene Personengruppen umfasst. Dennoch bleibt er inhaltlich hinter einer wirksamen Verhinderung von Diskriminierungen im Alltag zurück», erklärte der Vorsitzende des ABiD, Dr. Stefan Heinik.
Nach Ansicht des Verbandes soll das ADG Diskriminierungen wirklich ächten, Ausnahmen minimieren, die Nachweispflicht für das Erfordernis von Ausnahmeregelungen demjenigen auferlegen, der sie geltend macht, Diskriminierer streng bestrafen und Diskriminierten ausreichende Schadensersatzregelungen bieten. In erster Linie gehe es um die Ausnahme-Definition, nach der «ein sachlicher Grund» unterschiedliche Behandlung zuließe. Das öffne der Willkür Tür und Tor.
Der ABiD kritisiert, dass die Schutzbestimmungen des Gesetzentwurfs viel zu vage seien. «Zu unkonkret - um nicht zu sagen: kaum spürbar - bleibt, wie Zuwiderhandlungen (also Diskriminierungen) geahndet werden sollen. Es fehlt an spürbaren Sanktionen. Es nützt auch wenig, Schadensersatz-Ansprüche in Aussicht zu stellen, ohne zu sagen, wie sie gemessen (berechnet) werden sollen. Das allein bürokratischen Verordnungen zu überlassen, wäre mindestens fahrlässig. Ob ideeller Schaden überhaupt ersetzt werden soll/kann - und wenn ja: wie? bzw. wie viel ist er wert? -, steht in den Sternen», bemängelt Heinik.
Der Verbandsvorsitzende weist darauf hin, dass viele ABiD-Mitglieder sehr häufig offene oder verdeckte Diskriminierungen erleben. «Deshalb wissen wir, wie wichtig ein Gesetz ist, das diesem Verhalten einen Riegel vorschiebt. Aber dieser Riegel muss wirklich halten! Ein Alibi-Gesetz brauchen wir nicht», so Heinik. hjr
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