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09.02.2005 - 17:17

Niederlage für Uwe Meister.

Kassel (kobinet) Uwe Meister, der im Dezember mit einem Hungerstreik von über zwölf Tagen für eine adäquate Absicherung seiner Assistenz gekämpft hatte, musste heute vor dem Kasseler Landgericht eine herbe Niederlage einstecken. Der Antrag auf einstweilige Verfügung auf Zahlung seiner Assistenzkosten durch die GVV Versicherung bis die Angelegenheit im Hauptverfahren endgültig entschieden wird, wurde abgelehnt. Damit ist Uwe Meister weiterhin fast ausschließlich auf die Pflege durch seine ohnehin schon überlastete Frau Bärbel angewiesen und hat keine Sicherheit über die zukünftige Finanzierung seiner Assistenz. Wann das Hauptverfahren endgültig entschieden wird, steht noch in den Sternen. Uwe Meister war nach Auskunft seiner Frau nicht in der Lage an dem Prozess teilzunehmen, weil er letzte Nacht kaum schlafen konnte und sich körperlich und psychisch schlichtweg nicht in der Lage sah, eine solche Belastung vor Gericht durchzustehen, so dass der Prozess ohne ihn stattfinden musste. Im Juni 2002 wurde der Architekt aus Schauenburg durch einen Verkehrsunfall mit seinem Motorrad schwer verletzt als ihm ein Autofahrer die Vorfahrt nahm. Seitdem streitet der nun Schwerbehinderte mit der gegnerischen GVV Versicherung um sein Recht und zieht sich eine entsprechende engültige Entscheidung hin obwohl die Schuldfrage längst zugunsten von Uwe Meister geklärt ist. Damit hängt er sozusagen weiterhin in der Luft und ist auf die ständige Hilfe seiner Frau angewiesen. Das öffentliche Interesse an diesem Prozess vor dem Kasseler Landgericht war äusserst groß. Sowohl das Hessische Fernsehen und der Hessische Hörfunk als auch die Kasseler Lokalzeitung HNA und eine Reihe von behinderten und nichtbehinderten Menschen waren gekommen, um den Prozess zu verfolgen. Dabei zeigte sich der Richter wenig Willens, sich intensiv mit der Thematik zu beschäftigen. Er lehnte sowohl eine mündliche Anhörung der Frau von Uwe Meister als auch die Aussage des vom Anwalt von Uwe Meister vorgeschlagenen sachverständigen Zeugen Uwe Frevert vom Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V. Kassel ab. Dieser habe keine medizinische Ausbildung und könne daher wenig zur Klärung beitragen verkündete der Richter nach einer kurzen Unterbrechung, während der er über die Zulassung einer Aussage von Uwe Frevert nachdachte. Dass die Aussage von Uwe Frevert sehr wohl Klarheit in die Angelegenheit hätte bringen können, betonte dieser am Rande der Verhandlung. Ein Streitpunkt war nämlich der Pflegebedarf von Uwe Meister. Während dessen Hausärztin per eidesstattlicher Versicherung erklärt hatte, dass Uwe Meister eine rund-um-die-Uhr Pflege und Betreuung benötige, berief sich der Anwalt der GVV Versicherung auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, das sich am Rahmen der ohnehin eingeschränkten Leistungen der Pflegeversicherungsleistung orientierte, so dass der bescheinigte Hilfebedarf im Rahmen der Pflegeversicherung natürlich wesentlich geringer ausfiel als der gesamte tatsächliche Assistenzbedarf von Uwe Meister. Doch zu einer ausreichenden Klärung dieses Sachverhaltes kam es letztendlich nicht. Während der Richter eingangs explizit betont hatte, dass es durchaus Fälle gäbe, in denen eine einstweilige Verfügung zur Zahlung von Leistungen vor dem Abschluss des Hauptverfahrens üblich sind, wie zum Beispiel beim Unterhalt für Kinder, bestand für ihn in diesem Fall nicht die Not für eine solche Anordnung. Als Begründung führte er beispielsweise an, dass die Kläger nicht deutlich machen konnten, dass die bereits gezahlten 200.000 Euro in den letzten 2 1/2 Jahren bereits vollständig verbraucht seien. Die Argumente des Anwaltes von Uwe Meister, dass dieses Geld sowohl für die Weiterführung des Betriebes von Uwe Meister bzw. für die Abfindung der einstmals vier Beschäftigten des Architekturbüro von Uwe Meister, als auch für den Schadenersatz und andere nunmehr behinderungsbedingten Ausgaben gedacht sind, fand beim Richter keinen Anklang. Es schien auch kaum ein Verständnis dafür vorzuherrschen, welche Kosten mit der Abdeckung einer rund-um-die-Uhr Pflege verbunden sind. Für die Familie Meister bleibt nun das große Warten auf die Hauptverhandlung, für die weitere Gutachten nötig sind. Dies bedeutet für Uwe Meister und seine Familie einen weiteren Aufwand in seinem ohnehin schwachen Zustand und weiteres Warten in einer ungewissen und für die Familie weitgehend unerträglichen Situation. omp 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

RAINER BRINKMANN schrieb am 29.01.2011, 14:18

Wünsche

Hallo Herr Meister erst heute habe ich erfahren wie missachtend sich immer noch diese Versicherung Ihnen gegenüber verhällt.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls für die Zukunft alles erdenklich Gute und weiterhin viel Mut Auch Ihrer Frau alles Gute und weiterhin viel Kraft.
Ich denke immer noch voller Hochachtung an Sie. Sie waren der ERSTE " WESSI" der mich nicht betrogen hat. Selbst in meinem Beruf durfte ich nicht arbeiten (außer BUWE ) ich sollte alle meine Ingenieurprüfungen noch einmal ablegen.
Ich kann Ihnen nicht genug dankbar sein. Diese Meinung teilt übrigens auch mein Sohn von dem ich auch Grüssen soll.
Rainer Brinkmann

Familie Steidl schrieb am 06.01.2006, 02:18

und geben nicht auf!

www.FamilieSteidl.net

Familie Steidl schrieb am 05.01.2006, 00:50

Herzlich in Uwe seinem Gästebuch

www.FamilieSteidl.net
Lieber Uwe
Leid ist das Spiegelbild der Gesellschaft.
MfG
Fam.Steidl

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