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kobinet-nachrichten 10.02.2005 - 11:41
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Recht haben und Recht bekommen

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Kassel (kobinet) Der gestrige Beschluss des Kasseler Landgerichtes, den Antrag Uwe Meisters auf eine einstweilige Verfügung abzuweisen, stößt auf Unverständnis und breite Empörung. «Ein solches Urteil, das kaltschnäuzig über die Nöte eines vom Schicksal unverschuldet schwer getroffenen Menschen hinweggeht, ist ganz einfach beschämend», meint Winfried Brinkmeier, Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Auch Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), ist fassungslos: «Ich hatte selbst vor 29 Jahren einen unverschuldeten Unfall. Natürlich hat die Versicherung damals ebenfalls versucht, die Kosten für sie so niedrig als möglich zu halten. Aber mit so unwürdigen Situationen wie Uwe Meister wurde ich zum Glück nie konfrontiert». Dass die Versicherung versucht, so billig als es irgendwie geht davonzukommen, sei aus deren Perspektive bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar. Wenn aber ein Gericht die tatsächliche Notsituation eines Unfallopfers nicht entsprechend einschätze, ja sich nicht einmal die Mühe macht, alle Fakten zu berücksichtigen und den Antrag auf eine einstweilige Verfügung einfach abschmettere, sei das nicht mehr hinnehmbar. «Der Richter hat anscheinend nur gesehen, dass Uwe Meister eine Abschlagssumme von 200.000 Euro erhalten hat. Das mag auf den ersten Blick eine hohe Summe sein. Wenn man aber nachhakt und sieht, was davon alles bezahl werden muss, wird schnell deutlich, wie absolut lächerlich dieser Betrag gemessen am tatsächlichen Schaden ist», ergänzt Bartz. Uwe Frevert, selbst behindert und Mitarbeiter bei fab (Förderung der Autonomie Behinderter) war von Meisters Anwalt als Sachverständiger vorgeschlagen worden. Der Richter lehnte jedoch mit der Begründung, Frevert sei kein Mediziner ab, ihn anzuhören. «Ich habe tiefes Mitleid mit Uwe Meister empfunden», meint Frevert dazu, dass weder er noch ein anderer sachkundiger Nichtmediziner angehört wurden. Er habe in den fünfzehn Jahren seiner Beratertätigkeit kaum ein medizinisches Gutachten gesehen, dass den tatsächlichen Assistenzbedarf auch unter sozialen Aspekten berücksichtigt habe. «Ich fürchte der Auftrag zu einem erneuten Gutachten wird für Uwe Meister auch keine Lösung bringen, da es wieder von einem Mediziner erstellt werden soll». ForseA-Vorstandsfrau Isolde Hauschild pflichtet Frevert bei: «Es geht doch hier nicht nur um Grundpflege, sondern um den Ausgleich aller unfallbedingter Folgeschäden und -kosten. Dazu zählen die gesamten Hilfen, die Uwe Meister benötigt und der Ausgleich für die materiellen Schäden, die er erlitten hat. Außerdem ist doch allgemein bekannt, dass die Pflegeversicherung Hilfeleistungen sowohl in Art als auch in Umfang nur sehr begrenzt erstattet. Es ist unerträglich, was Meister aushalten muss». «Hier kommt das alte ‚Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel' mal wieder voll zum Tragen. Ich befürchte nur, Uwe Meister hat einen Fehler gemacht: Er hat in der Öffentlichkeit gesagt, dass er am Ende seiner Kraft ist und die Situation nicht mehr lange erträgt. Aber vielleicht wartet die GVV ja nur darauf?» meint Bartz abschließend. hjr  

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