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11.02.2005 - 12:41

ADG nützt vielen und schadet niemand.

Berlin (kobinet) Nach den zum Teil unsäglichen Äusserungen des CDU-Generalsekretärs Volker Kauder und des baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Christoph Palmer ist die SPD-Bundestagsfraktion heute mit einer Pressekonferenz im Reichstag in Sachen Antidiskriminierungsgesetz in die Offensive gegangen. Dabei hat sie es auf die einfach Formel gebracht, dass ein Antidiskriminierungsgesetz niemand schadet und vielen nützt. «In der Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wird von Verbänden und Kritikern behauptet, eine Prozessflut stände bevor. Arbeitgeber, Vermieter und Hotelbesitzer wären in Gefahr, sich nicht gegen den Vorwurf der Diskriminierung verteidigen zu können. Gewaltige Dokumentationskosten kämen auf sie zu. Dies stimmt alles nicht. Tatsache ist: Antidiskriminierungsregeln sind nicht neu. Seit 1980 regelt Paragraf 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches Schadensersatzansprüche von diskriminierten Frauen und Männern im Arbeitsrecht. Die im neuen ADG enthaltene Beweiserleichterung gilt jetzt wortgleich auch für andere Diskriminierungsfälle. Davor muss sich niemand fürchten», erklärte der Bundestagsabgeordnete Olaf Scholz. Ganze 112 Prozesse wären seit Inkrafttreten des Gesetzes vor einem Viertel Jahrhundert geführt, 54 waren erfolgreich. Um die Dimension noch einmal zu verdeutlichen: Im Jahr 2002 waren es insgesamt zwei Klagen, 2003 vier und im letzten Jahr ebenfalls zwei. Seit dem Jahr 2001 führten insgesamt ganze vier Klagen zum Erfolg, erläuterte Scholz. Heide Pfarr, Arbeitsrechts-Professorin, urteilt: «Natürlich gab es Klagen - und aufgrund des neuen ADG wird es auch welche geben. Der Gesetzgeber sollte auch kein Gesetz machen, auf das sich niemand berufen kann. Aber: Von einer drohenden Klageflut kann keine Rede sein.» Und auch Karin Aust-Dodenhoff, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin, weiß: «Dass bloße Behauptungen zur Beweislastumkehr führen und Arbeitgeber damit in eine problematische Lage geraten könnten, ist durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in den letzten 25 Jahren widerlegt worden. Es gibt keinen Grund, dass die Gerichte nicht auch in Zukunft vernünftig und praktikabel entscheiden». omp 

 
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