Coburg (kobinet) Ihsan Özdil versteht die Welt nicht mehr. Das Vorstandsmitglied des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA, ist Geschäftsführer eines ambulanten Dienstes in Coburg. Sein Pflegedienst versorgt unter anderem einen behinderten Mann, dessen Multiple Sklerose (MS) sehr weit fortgeschritten ist. «Wegen der MS leidet der Mann unter Atemnot mit Erstickungsgefahr. Er kann nur noch halb aufrecht sitzend im Bett liegen und schlafen. Das dringend notwendige Umlagern zur Vermeidung von Dekubiti (Anm. Druckgeschwüren) ist bei ihm nicht mehr möglich», berichtet Özdil, der als selbst hoch Querschnittgelähmter weiß, was Druckstellen bedeuten. Um dennoch die schmerzhaften Druckgeschwüre zu vermeiden, hatte der zuständige Hausarzt eine Heilmittelverordnung für eine so genannte Wechseldruckmatratze ausgestellt.
Das für Özdil und seine Mitarbeiter Unfassbare geschah: Die Krankenkasse, die AOK Bayern, lehnte die Kostenübernahme ab. Die befürchteten Folgen traten ein, die Haut des MS-Kranken hat die Belastung nicht ausgehalten, so dass zwei schmerzhafte Druckgeschwüre entstanden. Erst jetzt bewilligte die Krankenkasse die Kostenübernahme. Ihsan Özdil: «Es ist kaum zu glauben. Wir haben uns als Pflegedienst verpflichtet, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen zu erbringen und Prophylaxe zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden zu betreiben. Das fordert der Gesetzgeber zu Recht von uns. Sowohl unsere Pflegedienstleitung als auch der behandelnde Hausarzt hatten die drohenden Gefahren erkannt und wollten mit der Matratze vorbeugen. Das wurde uns durch die Verweigerung der Kostenübernahme unmöglich gemacht». Die Kosten für die Behandlung und erst recht die Schmerzen für den MS-Kranken wären vermeidbar gewesen. «Und jetzt sollen wir unsere Pflegeleistungen nachwiesen, als ob wir Schuld am Entstehen der Druckgeschwüre hätten. Das ist nicht mehr nachvollziehbar. Das scheint übrigens System zu haben, denn die Erfahrungen, die wir hier mit der AOK machten, haben wir auch schon mit anderen Krankenkassen machen müssen». hjr
Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Werner Schuren schrieb am 21.02.2005, 09:47
Falscher Adressat
Nicht die Krankenkassen sind an solch unsinnigen Entscheidungen schuld, sondern der Gesetzgeber und vor allem der Gemeinsame Bundesausschuss.. Diese legen den Leistungskatalog fest, an den sich alle Krankenkassen zu halten haben. Und dieser Leistungskatalog sieht eine Dekubitus-Prophylaxe nicht vor, erst wenn bereits erste BEHANBDLUNGSBEDÜRFTIGKEIT gegeben ist, setzen die Leistungen der Krankenkasse ein. Alles andere gehört -noch- in den privaten Bereich der Vorsorge.
Martina Marion schrieb am 15.02.2005, 19:35
idiotische Krankenkassenpraxis
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich zitiere:"Krankenkasse bewilligt Kostenübernahme für Spezialmatratze erst, nachdem der befürchtete Dekubitus aufgetreten ist. zum Artikel Krankenkassenpraxis?"
Das ist für mich nicht nach vollziebar.Typisch es wird am falschen Fleck gespart.Heißt es nicht so schön Vorbeugung ist besser als Heilen? Hätte man nicht den Mann mit MS viel zusätzliches Leid ersparen können? Das können die Krankenkassen sich hintern Spiegel stecken, die solche Praktiken machen. Die Idiotie liegt auf der Hand.
Anderes Beispiel. Reisevorbeugung Malariaimpfung wird nicht bezahlt od.bezuschusst aber die Behandlung bei Ausbruch der Krankheit, diese Kosten werden übernommen. Das kostet viel mehr als die Vorbeugungsimpung.
Viele Grüße von Martina.