
Düsseldorf (kobinet) Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich voraussichtlich bei der morgen stattfindenden Bundesratssitzung enthalten, wenn über den Entschließungsantrag der CDU-geführten Bundesländer zur Schwächung des Antidiskriminierungsgesetzes abgestimmt wird. Dies hat Hartmut Reiners vom Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. erfahren. «Selbst eine Enthaltung des rot-grünen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist ein Schlag ins Gesicht vieler behinderter Menschen und anderer benachteiligter Gruppen, die auf ein starkes Gesetz hoffen, um gegen Disrkiminierungen vorgehen zu können», erklärte Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3. Das Flattern vor der im Mai anstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hätte der Landesregierung anscheinend den klaren Blick darauf getrübt, dass es wichtiger sei, die Diskriminierten statt die Diskriminierer zu schützen. Die Entscheidung des Bundesrates zum Antidiskriminierungsgesetz hat jedoch keinen direkten Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag, weil das Gesetz letztendlich nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Nichts desto trotz hat der Bundesrat einige Möglichkeiten, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern, wie zum Beispiel in einem Vermittlungsverfahren, das durchgeführt werden muss, wenn dieser das Gesetz nicht annimmt. Dies ist letztendlich hauptsächlich eine Formalie wenn die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag fest hinter dem Gesetz steht, denn am Ende kann dieser das Gesetz mit einer einfachen Mehrheit trotz der Einwände des Bundesrates verabschieden. Dies könnte bei zügiger Bearbeitung noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages erfolgen. elba