17.02.2005
- 14:00
Früherkennung von Hörschäden ausgedehnt.
Wiesbaden (kobinet) Über eine halbe Million Euro hat die Hessische Landesregierung in den letzten fünf Jahren zur Verfügung gestellt, um die Früherkennung hörgeschädigter Babys auf den Weg zu bringen. «Von den insgesamt 109 hessischen Geburtskliniken beteiligen sich inzwischen mehr als ein Drittel am regelmäßigen Hörscreening von Neugeborenen», bilanzierte Sozialministerin Silke Lautenschläger heute im Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages. «Wir sind auf einem guten Weg, diese Früherkennung flächendeckend einzuführen.»
Nach einem Modellversuch zur Erprobung geeigneter Messgeräte an den Universitätskliniken Frankfurt und Marburg baut Hessen seit 2003 dieses Angebot im gesamten Land auf. Da es bisher nicht gelungen ist, das Hörscreening in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, beschreitet das Land Hessen, gemeinsam mit den Geburtskliniken, die das Personal zur Verfügung stellen, und unterstützt von den örtlichen Lions Clubs, die bei der Finanzierung der Messgeräte mithelfen, einen erfolgreichen eigenen Weg.
Hörgeschädigten Kindern kann der Weg in eine gute Sprach- und Hörentwicklung und damit in eine anspruchsvolle Ausbildung, eine Berufstätigkeit und in die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, geebnet werden, wenn die Therapie frühzeitig genug einsetzt. «Durch das Screening gelang es in Hessen, das Durchschnittsalter der Babys bei Therapiebeginn ganz erheblich auf 3,2 Monate zu senken», erläuterte die Ministerin. Eine Diagnose von schweren angeborenen Hörstörungen erfolge in Deutschland im Durchschnitt bisher erst nach 31 Monaten. Zu diesem späten Zeitpunkt sei die Entwicklung der Hörbahn im Allgemeinen bereits abgeschlossen, der Erwerb von Hören und Sprechen bleibe defizitär. sch
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