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Dresden (kobinet)
In Sachsen gibt es nach Informationen des Nachrichtendienstes AD HOC NEWS insgesamt 8.860 Betriebe, die unter die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen fallen. „Davon beschäftigt mehr als jedes vierte Unternehmen – insgesamt über 2.100 Betriebe – aktuell keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 36 Prozent der sächsischen Firmen erfüllen die gesetzliche Vorgabe lediglich teilweise“, heißt es in dem Bericht. Während Österreich nun erstmals Daten veröffentlicht hat, die zeigen welche Unternehmen beschäftigungspflichtig sind und ob und in welchem Ausmaß sie ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllen, werden die Unternehmen in Deutschland vor der Veröffentlichung solcher Informationen geschützt. Auch wurde die Bußgeldpflicht für die Nichtbeschäftigung behinderter Menschen vor einigen Jahren auf Druck der FDP abgeschafft.




