
Berlin (kobinet) Der Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg hat ein Fitness-Studio zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ein «ermutigendes» Urteil, so Rechtsanwälte Dr. Theben heute gegenüber kobinet über die Entscheidung des Gerichts in Mannheim (kobinet 2.2.05). Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei ist auf Antidiskriminierungsrecht und Verbandsklagen spezialisiert. Das Gericht hatte in seiner Entscheidung (3 S 1719/03) die Betreiberin eines Fitness-Studio zum behindertengerechten Umbau ihrer im ersten Stockwerk gelegenen Räume verurteilt. Ihr Argument, behinderte Menschen würden nicht zu ihren überwiegenden Kunden zählen, ließ das Gericht nicht gelten. Die Vorschriften der Landesbauordnung seien entsprechend streng gefasst und würden für alle öffentlich zugänglichen Räume gelten. Das Prinzip der Barrierefreiheit erlange durch das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot ein besonderes Gewicht hinter dem der Schutz des Eigentümers vor unverhältnismäßiger Belastung zurückzustehen habe. Dazu Rechtsanwalt Dr. Martin Theben: «Dieses Urteil sollte von allen, die sich rechtlich und politisch für Gleichstellung und Barrierefreiheit einsetzen, als Ansporn verstanden werden. Es zeigt auch, dass sich der Gang vor die Gerichte für behinderte Menschen lohnen kann.» sch